Evangelische Kirche im Rheinland
Landessynode 2012: "Zeit zu leben, Zeit zu sterben" als theologisches Thema
Zahlreiche Strukturfragen, finanzielle Probleme bei einem kircheneigenen Unternehmen und ökumenische Akzente standen im Mittelpunkt der 63. ordentlichen Tagung der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland in Bad Neuenahr.
Theologisches Schwerpunktthema war die Frage nach dem Umgang mit sterbenden Menschen im Spannungsfeld zwischen Ethik und Hilfe. Außerdem gab es ökumenische Akzente; der Trierer Bischof Stephan Ackermann hielt als erster römisch-katholischer Bischof eine Andacht auf der Synode. Und Präses Nikolaus Schneider lud die „evangelischen Christenmenschen“ zur Teilnahme an der Heilig-Rock-Wallfahrt in diesem Jahr in Trier ein.
Ein Überblick über die Beschlüsse:
• Verwaltungsstrukturreform: Zukünftig ist für jeden der 38 Kirchenkreise nur noch ein Verwaltungsamt vorgesehen, das für den Kirchenkreis und seine Einrichtungen sowie für die Gemeinden und die Superintendentur zuständig ist. Dies soll bis Ende 2016 umgesetzt werden. Im Kirchenkreis Simmern-Trarbach ist dies bereits weitgehend Realität. Nicht zuletzt deshalb, sondern auch, weil in Ausnahmeregelungen gerade südrheinische Besonderheiten berücksichtigt werden, was Mindestpersonalstärke und Zusammenarbeit mit anderen Kirchenkreisen angeht, geht Superintendent Horst Hörpel davon aus, dass das Kreiskirchenamt in Kirchberg damit gesichert ist.
• Personalplanung: In den Kirchengemeinden, Verbänden und Kirchenkreisen soll es künftig eine gemeinsam abgestimmte Personalplanung geben. Bis Ende 2015 müssen die Kirchenkreise dazu ein verbindliches Rahmenkonzept dafür vorlegen. Dabei wird auch die Möglichkeit für eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit eröffnet.
• bbz: Den mutmaßlichen Betrug beim kircheneigenen „Beihilfe- und Bezügezentrum“ (bbz), das von der Landeskirche mit Millionenbeiträgen gestützt werden musste, soll eine Untersuchungskommission klären. Wie es mit dem Unternehmen weitergeht, soll bis zum Sommer geklärt werden.
Weitere Infos zur Landessynode auf der Homepage der Evangelischen Kirche im Rheinland: www.ekir.de
Ein Überblick über die Beschlüsse:
• Verwaltungsstrukturreform: Zukünftig ist für jeden der 38 Kirchenkreise nur noch ein Verwaltungsamt vorgesehen, das für den Kirchenkreis und seine Einrichtungen sowie für die Gemeinden und die Superintendentur zuständig ist. Dies soll bis Ende 2016 umgesetzt werden. Im Kirchenkreis Simmern-Trarbach ist dies bereits weitgehend Realität. Nicht zuletzt deshalb, sondern auch, weil in Ausnahmeregelungen gerade südrheinische Besonderheiten berücksichtigt werden, was Mindestpersonalstärke und Zusammenarbeit mit anderen Kirchenkreisen angeht, geht Superintendent Horst Hörpel davon aus, dass das Kreiskirchenamt in Kirchberg damit gesichert ist.
• Personalplanung: In den Kirchengemeinden, Verbänden und Kirchenkreisen soll es künftig eine gemeinsam abgestimmte Personalplanung geben. Bis Ende 2015 müssen die Kirchenkreise dazu ein verbindliches Rahmenkonzept dafür vorlegen. Dabei wird auch die Möglichkeit für eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit eröffnet.
• bbz: Den mutmaßlichen Betrug beim kircheneigenen „Beihilfe- und Bezügezentrum“ (bbz), das von der Landeskirche mit Millionenbeiträgen gestützt werden musste, soll eine Untersuchungskommission klären. Wie es mit dem Unternehmen weitergeht, soll bis zum Sommer geklärt werden.
Weitere Infos zur Landessynode auf der Homepage der Evangelischen Kirche im Rheinland: www.ekir.de
18.01.2008
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