Zur Unterstützung des Presbyteriums werden Ausschüsse gebildet, die aus Mitgliedern des Presbyteriums und sachkundigen Gemeindegliedern bestehen.
Im Artkel 31 der Kirchenordnung v. 1.5.2004 heißt es:
(1) Das Presbyterium kann für einzelne Arbeitsgebiete Fachausschüsse bilden. Die Rechte des Presbyteriums bleiben unberührt.
(2) Das Presbyterium soll insbesondere Fachausschüsse für folgende Angelegenheiten bilden: Theologie und Gottesdienst, Diakonie, Finanzverwaltung, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Das Presbyterium unserer Kirchengemeinde hat die nebenstehenden Ausschüsse berufen.
|