Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) wählt für einen Dienst spätestens zum 1. Mai 2025 und eine Amtszeit von acht Jahren
eine Oberkirchenrätin oder einen Oberkirchenrat (w/m/d), als hauptamtliches Mitglied der Kirchenleitung und Leitung der Abteilung 4 „Recht und Kirchenkreisangelegenheiten“
Und
eine Oberkirchenrätin oder einen Oberkirchenrat (w/m/d), als hauptamtliches Mitglied der Kirchenleitung und Leitung der Abteilung 2 „Personal“
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