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Ob gefilmt und fotografiert werden darf, ist Gemeindesache.
Häufig wird darum gebeten, dass nur eine Person filmt oder fotografiert, um den Gottesdienst nicht übermäßig zu stören. In den Gemeinden, in denen das Filmen und Fotografieren während des Gottesdienstes verboten ist, können meist nach dem Gottesdienst Aufnahmen gemacht werden. Die Eltern des Täuflings können diese Fragen im Taufgespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer klären.
ekir.de, Foto: Anna Siggelkow / 22.02.2010