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Homosexualität - frühere Regelung und Diskussionsprozess
Bis 14. März 2016
Gleichgeschlechtliche Paare in verbindlichen Lebensgemeinschaften werden wie alle Gemeindeglieder seelsorglich begleitet. Sie verbindet Liebe und gegenseitige Fürsorge, ihr Miteinander ist verlässlich. Diese Lebensgemeinschaften sind auf Dauer angelegt und haben nach ihrem Selbstverständnis einen öffentlichen Charakter.
Es kann für gleichgeschlechtliche Paare in verbindlicher Lebensgemeinschaft in vielen Gemeinden auch eine gottesdienstliche Begleitung geben. Die Pfarrerin oder der Pfarrer, das Pfarramt der Kirchengemeinde oder die Superintendentur des Kirchenkreises können Auskunft geben, in welcher Gemeinde gottesdienstliche Begleitungen gefeiert werden können.
Für eine gottesdienstliche Begleitung ist Voraussetzung, dass mindestens eine bzw. einer der beiden Partnerinnen oder Partner Mitglied der Evangelischen Kirche und dass keine bzw. keiner der beiden verheiratet ist.
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Liturgische Bausteine für die gottesdienstliche Begleitung (2000)
[50,51 KB] -
Gottesdienstliche Begleitung. Beschluss 42 der Landessynode 2000
[20,85 KB] -
Beschluss Sexualität und Lebensformen sowie Trauung und Segnung (SuLTuS). Beschluss 46 der Landessynode 1999
[49,59 KB] -
Diskussionspapier SuLTuS (1996)
[665,67 KB] -
Homosexuelle Liebe. Arbeitspapier (1992)
[5770,88 KB]
ekir.de / 14.03.2016
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