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Homosexualität
Diese Lebensgemeinschaften sind auf Dauer angelegt und haben nach ihrem Selbstverständnis einen öffentlichen Charakter.
Es kann für gleichgeschlechtliche Paare in verbindlicher Lebensgemeinschaft in vielen Gemeinden auch eine gottesdienstliche Begleitung geben. Die Pfarrerin oder der Pfarrer, das Pfarramt der Kirchengemeinde oder die Superintendentur des Kirchenkreises können Auskunft geben, in welcher Gemeinde gottesdienstliche Begleitungen gefeiert werden können.
Für eine gottesdienstliche Begleitung ist Voraussetzung, dass mindestens eine bzw. einer der beiden Partnerinnen oder Partner Mitglied der Evangelischen Kirche und daß keine bzw. keiner der beiden verheiratet ist.
ekir.de / 08.02.2011
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