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"Klassiker" aus dem Evangelischen Gesangbuch sind:
Lobe den Herren (316/317)
Großer Gott, wir loben dich (331)
Deine Liebe (663)
Doch auch Lieder, die nicht im Gesangbuch stehen, können im Traugottesdienst gespielt werden.
Grob zusammengefasst kann man sagen: Was nicht gegen den christlichen Glauben verstößt, ist erlaubt. Im Einzelfall wird in der Gemeinde entschieden. Im Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer und der Kirchenmusikerin oder dem Kirchenmusiker können alle Fragen zum Thema Musik geklärt werden.
ekir.de, Foto: Anna Siggelkow / 22.02.2010