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Diakonie
Arbeitslosenprojekte gehören zu den zahlreichen Feldern diakonischer Arbeit.
Aber das ist nur ein Teil von ihr. Den Vätern und Müttern der heutigen Diakonie ging es neben der Hilfe, Unterstützung, Betreuung und Begleitung von Menschen am Rande der Gesellschaft auch um ein zweites: Sie wollten ihnen das Evangelium bringen, ihnen von Jesus Christus erzählen. Ihr Glaube an Jesus leitete sie in ihrem Tun und Handeln. Dies ist bis heute Grundlage und Basis aller Arbeit innerhalb der Diakonie.
Diakonie – sie hat ihre Wurzeln im Jahr 1848, als der Theologe Johann Hinrich Wichern, damals Leiter des “Rauhen Hauses“, einer sozialen Einrichtung für Kinder und Jugendliche in Hamburg, in Wittenberg in seiner berühmten Stegreif-Rede zur “Inneren Mission“ in Deutschland aufrief. Noch im gleichen Jahr setzten engagierte Evangelische im Rheinland die Gründung der rheinischen Diakonie in Gang.
Schon zuvor, 1836, hatten Theodor und Friederike Fliedner in Düsseldorf die Kaiserswerther Diakonie gegründet. Sie gehört bis heute zu den großen diakonischen Einrichtungen im Rheinland. Weitere sind beispielsweise Bergische Diakonie Aprath, kreuznacher diakonie, Stiftung Tannenhof, Stiftung Hephata, Neukirchener Erziehungsverein und Graf-Recke-Stiftung.
In den Kirchengemeinden gibt es die Gemeindediakonie und Sozialstationen; in den Kirchenkreisen gibt es Diakonische Werke.
Diakonie RWL
Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland e. V., das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen e. V. und das Diakonische Werk der Lippischen Landeskirche e. V. sind aufgrund der sozialen, ökonomischen und finanziellen Entwicklung übereingekommen, gemeinsam einen rechtsfähigen Verein zu bilden unter der Bezeichnung "Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.“ (Diakonie RWL).
Zweck des Vereins ist die Unterstützung seiner Mitglieder, namentlich der drei gliedkirchlichen Werke Rheinland, Westfalen, Lippe als Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und als kirchliche Werke, und somit gleichzeitig die Unterstützung von deren Mitgliedern, insbesondere bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach den Satzungen der gliedkirchlichen Werke.
27.11.2009
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