Pressemitteilung

NRW will Schächten einschränken

Meldung vom 9.12.02

  • Nr. Als erstes Bundesland will Nordrhein-Westfalen das so genannte Schächten per Erlass einschränken.
  • 11.12.2002
  • 1268 Zeichen

„Unser Ziel ist es, Genehmigungen zum Schächten auf das unerlässliche Minimum zu begrenzen“, erklärte NRW-Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn (Grüne) am Montag in Düsseldorf. Im Koran finde sich kein Hinweis darauf, „dass die Betäubung verboten ist“.


Nach dem Erlass, der Anfang Januar in Kraft treten soll, muss künftig genau nachgewiesen werden, warum es aus religiösen Gründen nicht möglich ist, ein Tier vor dem Schlachten zu betäuben. Für den Schlachtvorgang selbst sollen strenge Vorschriften gelten, die dem Tier unnötiges Leid ersparen sollen. Die Schächtung von Rindern soll ganz verboten werden, weil sie mit dem Tierschutz nicht vereinbar sei. Ein Amtstierarzt muss die Schächtungen überwachen.


Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar das Verbot des im Islam üblichen Schlachtens ohne Betäubung aufgehoben. Bei dieser Schlachtmethode werden einem Tier ohne vorherige Betäubung Halsschlagader und Luftröhre durchtrennt. Im Juli wurde der Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen. In der Frage des Schächtens stünden sich damit Religionsfreiheit und Tierschutz als Verfassungsgüter gegenüber, betonte Höhn. (9.12.02)