Pressemitteilung

Kirchen in NRW: Integrationsleistungen nicht an Aufenthaltsstatus orientieren

Gleichberechtigte Teilhabe

  • Nr. 111/2011
  • 9.11.2011
  • 3734 Zeichen

NRW. Die evangelischen Kirchen in NRW und ihre Diakonie begrüßen die Initiative der Landesregierung, eine gesetzliche Grundlage zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu schaffen. „Damit wird der gesellschaftliche und fraktionsübergreifende Konsens der Integrationsoffensive des Landtags von 2001 und des Aktionsplans Integration von 2006 fortgeführt“, erklärt Pfarrer Helge Hohmann, Beauftragter für Zuwanderungsarbeit der Evangelischen Kirche von Westfalen.

Integration von Menschen mit Migrationshintergrund könne allerdings nur im Rahmen eines gesamtgesellschaftlichen Prozesses gelingen, der die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen – mit und ohne Migrationsgeschichte – zum Ziel hat und jede Form von Diskriminierung überwindet.

Das geplante Integrationsgesetz orientiere sich aber an den unterschiedlichen Aufenthaltsstatus der Zugewanderten. „Damit werden diese in Einwanderer erster und zweiter Klasse eingeteilt. Das widerspricht dem eigentlichen Anliegen des Gesetzes“, kritisiert Pfarrer Hohmann. Er hat am Mittwoch (9.11.) im Auftrag der drei evangelischen Landeskirchen im Landtag an der Anhörung zum Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW als Sachverständiger im Landtag teilgenommen. Besonders die Unterscheidung zwischen „dauerhaftem Aufenthalt“ und „nur vorübergehenden Aufenthaltsformen“ führe in dieser allgemeinen Form zu einer unbegründeten Engführung bei den Zielgruppen. Das widerspreche bundesgesetzlichen Vorgaben.

Die Arbeitsgemeinschaft Migration der Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe, der Hohmann angehört, fürchtet eine Gefährdung der bisherigen Praxis: Gruppen bestimmter Zuwanderer könnten aus der Integrationsförderung herausfallen. Hohmann: „Das geplante Integrationsgesetz muss vielmehr folgenden Grundtenor haben: Allen Menschen mit Migrationshintergrund, die vom Bundesgesetzgeber her in der Perspektive die Möglichkeit der Gewinnung eines dauerhaften Aufenthaltstitels haben, sollen die Integrationsleistungen des Landes uneingeschränkt zur Verfügung stehen.“

Die Kirchen unterstützen das Anliegen des Integrationsgesetzes, die Kommunen etwa durch die flächendeckende Einrichtung von Integrationszentren dauerhaft zu stärken, die die kommunalen und zivilgesellschaftlichen Aktivitäten der Integrationsförderung vernetzen und koordinieren. „Unsere kirchliche und diakonische Migrationsarbeit ist dabei seit jeher eine engagierte Partnerin auf allen Ebenen. Wir erwarten hier eine gleichberechtigte Kooperation“, unterstreicht der Beauftragte für Zuwanderungsarbeit.

Er stellt zugleich die Frage, warum das Integrationsgesetz nicht den gleichen Rang wie das Landesgleichstellungsgesetz erhält: „Das würde die Verbindlichkeit für Kommunen und ihre Einrichtungen erhöhen. Es wäre dem hohen gesellschaftspolitischen Ziel des Gesetzes angemessen.“

Die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen und die Lippische Landeskirche begrüßen es, dass sich das Land selbst zur Integrationsförderung verpflichtet und damit nicht nur einen verbindlichen Rahmen für die Integrationspolitik schafft, sondern gleichzeitig auch ein Signal für die Bedeutung dieses Politikfeldes setzt. Die evangelischen Kirchen in NRW und ihre Diakonie werden dieses Signal für eine Gesellschaft der Teilhabe und Integration aufnehmen und über ihre Einrichtungen und Kirchengemeinden in die örtlichen Netzwerke und Nachbarschaften tragen.