Pressemitteilung

„Islamischer Religionsunterricht ein Schritt in die richtige Richtung“

Oberkirchenrat Klaus Eberl zur Einführung des neuen Faches in NRW

  • Nr. 110 / 2012
  • 17.8.2012
  • 1896 Zeichen

Mit Beginn des neuen Schuljahrs führt das Land Nordrhein-Westfalen den Islamischen Religionsunterricht schrittweise als ordentliches Lehrfach ein. Die Evangelische Kirche im Rheinland begrüßt dies ausdrücklich: „Mit der entsprechenden Schulgesetzänderung wurde ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung gesetzt“, betont Oberkirchenrat Klaus Eberl, der im Landeskirchenamt der rheinischen Kirche die Bildungsabteilung leitet. „Aus unserer Sicht muss ein islamischer Religionsunterricht mit allen Rechten und Pflichten nach Art. 7 Absatz 3 des Grundgesetzes weiterhin das Ziel sein“, sagt Eberl. Insofern sei das Beiratsmodell eine geeignete Ausgangsbasis für eine Weiterentwicklung zu einer Selbstverwaltung der inneren Angelegenheiten des Religionsunterrichtes durch die Religionsgemeinschaft.

Dem stehe bisher entgegen, dass die Organisationsform der Muslime in Deutschland  nicht die rechtlichen Anforderungen an eine Religionsgemeinschaft im Sinne des  Grundgesetzes erfüllt. „So lange dieser Status ungeklärt ist, haben wir es mit Zwischenlösungen zu tun, die von allen Beteiligten Kompromissbereitschaft erfordern“, stellt Eberl fest. Ein besonderes Augenmerk sollte nun auf die Hochschulausbildung der Religionslehrer und -lehrerinnen gerichtet werden, die weiter ausgebaut werden müsse.

„Unserer Überzeugung nach bietet der konfessionelle bekenntnisgebundene Religionsunterricht die besten Voraussetzungen für die Ausbildung einer dialogfähigen religiösen Identität in unserer pluralen Gesellschaft“, so der Oberkirchenrat. Der Einführung des Islamischen Religionsunterrichtes stärke das in Deutschland bewährte Modell der Kooperation des Staates mit den Religionsgemeinschaften  und biete zudem neue Möglichkeiten für den christlich-islamischen Dialog.