Pressemitteilung

Disziplinarkammer hat Urteil gesprochen

Im Verfahren gegen Denklinger Pfarrer

  • 2.12.2004


Die Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche im Rheinland hat im Disziplinarverfahren gegen den Pfarrer der Gemeinde Denklingen (Kirchenkreis An der Agger), Wolfgang Vorländer, ihr Urteil gesprochen. Demnach wird der Pfarrer aus seiner Pfarrstelle in den Wartestand versetzt. Er behält seine Ordinationsrechte und ist nach wie vor Pfarrer der rheinischen Kirche. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel bei der nächsthöheren Instanz, dem Disziplinarhof der UEK, möglich. Der Pfarrer war im Dezember 2003 wegen des Verdachts der Amtspflichtverletzung in einer Seelsorge-Angelegenheit vom Landeskirchenamt beurlaubt worden.


Das Urteil wurde nach einer mehrstündigen Verhandlung der Kammer am Freitag abend gesprochen. Anschließend wurden der Superintendent des Kirchenkreises sowie die Vorsitzende des Denklinger Presbyteriums informiert, die ihrerseits die Gemeinde im heutigen Sonntagsgottesdienst unterrichtete.


Die Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche im Rheinland ist mit hauptberuflich tätigen Juristen, die an dieser Stelle ehrenamtlich für die Kirche tätig sind, sowie mit Theologen und Nicht-Theologen als Beisitzer besetzt.