Pressemitteilung

Kindergärten führen Selbstkontrolle für Personalkosten ein

Vereinbarung in Rheinland-Pfalz unterzeichnet:

  • 12.3.2002

Düsseldorf – Eine Selbstkontrolle von Personalkosten in Kindergärten wird es jetzt in Rheinland-Pfalz geben. Im Mai vergangenen Jahres hatten Vertreter der katholischen und evangelischen Kirchen, der kommunalen Spitzenverbände und des Landes vereinbart, den Trägeranteil der Kirchen bei der Kindergartenfinanzierung in den Jahren 1999 bis 2001 um jeweils 15 Millionen Mark pro Jahr zu reduzieren. Die vereinbarte Übergangsregelung war mit der Zusage verbunden, in Selbstverpflichtung aller Träger ein einheitliches „Controlling“ für die Personalkosten einzuführen. Heute vormittag wurden in Mainz die erarbeiteten Kriterien unterzeichnet. Sie sollen in den Einrichtungen dann wirksam werden, wenn eine Fachkraft ausscheidet und eine neue Personalstelle beantragt wird.


Das neue Selbstkontrollverfahren soll dazu beitragen, die Kindergartenarbeit bedarfsgerecht und effizient weiterzuentwickeln. Vereinbart wurden Richtgrößen für den Zeitaufwand des Kindergartenpersonals. So soll sich der Personalbedarf für die Arbeit mit Kindern demnächst nicht mehr nach der Anzahl der angemeldeten, sondern nach den Durchschnittszahlen der tatsächlich anwesenden Kinder richten. Für die Vor- und Nachbereitung der Betreuung sollen die pädagogischen Fachkäfte nicht mehr als 23 Prozent – bisher 25 Prozent – ihrer Gesamtarbeitszeit einplanen. Für Leitungsaufgaben wie Personalführung und Verwaltung gibt es eine Stundentabelle, um den Zeitbedarf an der Größe der Einrichtung auszurichten. Für Einrichtungen mit einer Gruppe sind wöchentlich sechs Stunden vorgesehen, für Einrichtungen mit zwei Gruppen neun Stunden, für Einrichtungen mit drei Gruppen zwölf Stunden usf.


Die festgelegten Zeitkontingente sind Orientierungswerte. Abweichungen, z.B. mehr Zeitaufwand für die Betreuung einzelner Kinder, wegen spezieller Bedingungen der Einrichtungen oder ihres sozial schwierigen Einzuggebietes, sind möglich. Sie sollen jedoch vom Träger selbst sorgfältig geprüft werden.


Die neuen Vereinbarungen wurden von den katholischen und evangelischen Kirchen, dem Landkreistag und dem Städtetag unter Beteiligung des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen verfasst. Kirchenrat Dr. Jochen Buchter, evangelischer Beauftragter am Sitz der Landesregierung in Rheinland-Pfalz, begrüßt das Ergebnis als „Kompromisspapier mit Modellcharakter“. „Wir haben einen Konsens für das gefunden, was pädagogisch vertretbar und finanziell machbar ist, um die Finanzierungsprobleme unserer Kindergärten in den Griff zu bekommen,“ sagte er nach der Unterzeichnung in Mainz. „Die Gestaltungsverantwortung der Träger ist nicht eingeschränkt. Die eigenen Bemessungsgrundlagen selbst zu prüfen, ist eine Chance, den Qualitätsstandard in unseren Kindergärten zu sichern.“ Bedauerlich sei allerdings, dass sich der Gemeinde- und Städtebund nicht an der Vereinbarung beteilige. „Einen weiteren Abbau von Zeiten für Leitungsaufgaben und die Vor- und Nachbereitung, wie ihn der Gemeinde- und Städtebund gefordert hat, könnten wir pädagogisch nicht mehr verantworten“, so Dr. Buchter.