Dokumente: Kirchliches Recht

Datenschutz

Zweck des kirchlichen Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass sie oder er durch den Umgang mit personenbezogenen Daten in ihrem bzw. seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

Disziplinarkammer

Die Disziplinarkammer ist das kirchliche Disziplinargericht im ersten Rechtszug. Sie überprüft auf Antrag der Kirchenleitung Amtspflichtverletzungen von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie von Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten.

Kirchenmitgliedschaftsrecht

In aller Regel wird die Kirchenmitgliedschaft durch die Taufe in einer evangelischen Kirchengemeinde begründet. Die Kirchenmitglieder haben ein Anrecht auf den Dienst der Kirche. Mehr Informationen zum Kirchenmitgliedschaftsrecht finden Sie hier.

Kirchenordnung

Grundlegend für das Leben in der Evangelischen Kirche im Rheinland ist die Kirchenordnung.

Kirchliches Amtsblatt

Das Kirchliche Amtsblatt erscheint ein Mal im Monat, jeweils zur Monatsmitte. In ihm werden die von der Landessynode erlassenen Kirchengesetze verkündet. Die Amtsblätter stehen hier zum Download bereit.

Kirchliche Rechtssammlung

Die Kirchliche Rechtssammlung ist ein dreibändiges Lose-Blatt-Werk. Es enthält auf rund 4.500 Seiten kirchliches und staatliches Recht zur Erfüllung der Aufgaben kirchlicher Körperschaften und ihrer Amtsträger. Die Kirchliche Rechtssammlung der Evangelischen Kirche im Rheinland steht als Online-Version zur Verfügung.

Kirchliches Verfassungsrecht

Gemäß Art. 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung ist den Religionsgemeinschaften das Recht gegeben, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Dafür steht das Kirchliche Verfassungsrecht.

Mitarbeitervertretungsrecht

Das Mitarbeitervertretungsrecht in der Evangelischen Kirche im Rheinland steht hier zum Download bereit. (Stand: Januar 2019)

Rechtsgrundlagen Kirchlicher Rechtsschutz

Auf dem Gebiet des kirchlichen Rechtsschutzes gelten verschiedene Rechtsgrundlagen. Die maßgeblichen Gesetzestexte für die Evangelische Kirche im Rheinland stehen hier zum Download bzw. zur Ansicht bereit:

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Mitarbeitervertretung und Dienststellenleitung, die sich aus der Anwendung des Mitarbeitervertretungsgesetzes ergeben.

Siegelwesen

Auf Urkunden, Vollmachten, amtlichen Auszügen aus Kirchenbüchern und Protokollbüchern sowie auf beglaubigten Abschriften werden Kirchensiegel aufgebracht. Das Kirchensiegel wird als formgebundenes Beweiszeichen im Rechtsverkehr geführt. Die Siegelrichtlinien regeln die Nutzung des Siegels und das Aussehen von Siegeln. Die Erstellung von Siegeln bedarf der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der Veröffentlichung im Amtsblatt.

Staatskirchenrecht bzw. Religionsverfassungsrecht

Staatskirchenrecht bzw. Religionsverfassungsrecht bezeichnet das Recht, das das Verhältnis zwischen Staat und Kirche regelt. Dieses sind die Staatskirchenverträge, die die Zusammenarbeit von Staat und Kirche regeln.

Stiftungsrecht

Maßgeblich für die kirchlichen Stiftungen ist das Kirchengesetz über die kirchliche Aufsicht für rechtsfähige kirchliche Stiftungen sowie entsprechende Ausführungsbestimmungen.

Verfahrensgesetz

Wie sieht eine korrekte Einladung zur Sitzung aus? Was bedeutet Beschlussfähigkeit? Wann muss geheim abgestimmt werden? Das regelt das Verfahrensgesetz.

Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht ist gemäß der Kirchenordnung das Kirchengericht im ersten Rechtszug.

Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung

Die Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung regelt die ordnungsgemäße Leitung und Verwaltung aller kirchlichen Körperschaften in der Evangelischen Kirche im Rheinland. Dazu gehören die Grundlagen wirtschaftlichen Handelns, der Umgang mit Geld und Gebäuden sowie die Vorschriften zu Haushalt und Rechnungswesen.

  • Red.
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