Pressemitteilung

Klare rechtliche Regelungen und gute Versorgung für ein Lebensende in Würde

Präses Manfred Rekowski begrüßt Bundestagsbeschluss zur Suizidbeihilfe

  • Nr. 188/2015 
  • 10.11.2015
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Düsseldorf. „Eine Hilfe zum Sterben darf nicht die Hilfe beim Sterben ersetzen. Deshalb begrüße ich es, dass die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe zukünftig unter Strafe gestellt wird“, so Präses Manfred Rekowski in einer ersten Stellungnahme zur gesetzlichen Neuregelung, die der Bundestag heute beschlossen hat. Die klare Absage an jede Form geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe könne in Verbindung mit einem Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung dazu beitragen, eine Kultur der Würde auch am Ende des Lebens zu stärken, stellt der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland fest.

„Aus christlicher Sicht darf die Beihilfe zum Suizid keine normale Dienstleistung werden und ein Suizid nicht den Anschein der Normalität bekommen“, sagt Rekowski. Die Wahrung der gottgegebenen Würde aller Menschen sei Aufgabe christlichen Handelns. Deswegen sollten gerade alte und kranke Menschen nicht unter einen gesellschaftlichen wie familiären Druck geraten, den Suizid als mögliche Alternative zu einer kostenintensiven Pflege in Erwägung zu ziehen.

„Persönlich zu verantwortende Tat in einer Grenzsituation“

„Aus meiner langjährigen Praxis als Gemeindepfarrer weiß ich aber auch, dass es Extremsituationen gibt, in denen Menschen keine andere Möglichkeit sehen und am Lebensende Hilfe bei Angehörigen oder Ärzten suchen, um sich selber das Leben zu nehmen. Zu Recht sollen auch zukünftig Personen, die im Einzelfall die Gewissensentscheidung treffen, beim Suizid zu helfen, straffrei bleiben. Hierbei darf sich aber keine geschäftsmäßige Form der Suizidbeihilfe etablieren: also keine Tätigkeit, die auf Wiederholung angelegt und deren Hauptzweck der Suizid ist – eine Form wie sie Sterbehilfevereine betreiben, sondern es bleibt eine persönlich zu verantwortende Tat in einer Grenzsituation“, meint der rheinische Präses.

Wenn Suizid als Ausdruck der Freiheit und Selbstbestimmung beschrieben wird, gehe dies an der Not und den Begrenzungen in einer suizidalen Situation vorbei. Zudem sei das Leben nach christlicher Überzeugung unverfügbar: „Gerade deswegen ist es eine wichtige Aufgabe der Kirchen, Menschen, die einen Suizid erwägen, nicht alleine zu lassen, weil auch Gott keinen Menschen aufgibt“, stellt der Präses unter Verweis auf eine entsprechende Positionierung seiner Kirche bei der Landessynode im Jahr 2012 fest. (Mehr dazu: www1.ekir.de/url/3KF)

Die Gewissheit, auch im Extremfall jede medizinisch mögliche Hilfe zu bekommen, um Schmerzen zu nehmen, beuge einer ungewissen Angst vor, Leid und Schmerzen ausgeliefert zu sein. Deswegen setze sich die Evangelische Kirche im Rheinland schon seit langen für einen Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung ein, um schwerstkranken und sterbenden Menschen und deren Angehörigen die bestmögliche Unterstützung zu geben. Weiterhin bleibt die Begleitung durch Seelsorgerinnen und Seelsorger bis zum Lebensende eine wichtige Aufgabe der Kirchen, um Hilfe im Sterben zu ermöglichen.