Pressemitteilung

Ein Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit

Das "Besondere Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen":

  • 25.3.2002

Die Evangelische Kirche im Rheinland will am 1. Januar 2001 das „Besondere Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen“ einführen.


Was ist das „Besondere Kirchgeld“?


Es handelt sich um eine besondere Form der Kirchensteuer. Das Kirchgeld wird von Ehepaaren erhoben, bei denen der eine Partner kein eigenes Geld verdient und der Kirche angehört. Der andere Partner verdient das Geld, gehört jedoch keiner Kirche an. Steuerpflichtig ist aber nur das Kirchenmitglied.


Warum soll das Kirchgeld gerade jetzt eingeführt werden?


Die Evangelische Kirche im Rheinland gehört zu den letzten Landeskirchen in Deutschland, die das Kirchgeld einführen wollen. In 13 Bundesländern ist das Kirchgeld seit Jahren eine Selbstverständlichkeit. Es handelt sich also um eine Anpassung an die Steuersituation im übrigen Bundesgebiet.


Warum will die Evangelische Kirche im Rheinland das Kirchgeld einführen?


Die Einführung des Kirchgeldes ist ein Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit. Damit werden mehr Kirchenmitglieder an den finanziellen Lasten der Kirche beteiligt. Das jedoch nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten. Aufgrund der Steuerreform rechnet die rheinische Kirche zudem in den kommenden Jahren mit Einnahmeverlusten bis zu 25 Prozent.


Wofür benötigt die Kirche das Geld?


Die Evangelische Kirche im Rheinland begleitet Menschen in allen Lebensphasen. Sie übernimmt Aufgaben der Wohlfahrtspflege und beteiligt sich an der Vermittlung grundlegender Werte, beispielsweise in der Jugendarbeit. Die Kirche übernimmt einen Dienst an der Gesellschaft, auf den der Staat angewiesen ist.


Wer zahlt wie viel?


Bei dem Kirchgeld handelt es sich um einen vergleichsweise geringen Betrag: lediglich zwischen 0,33 und 1,125 Prozent des gemeinsam zu versteuernden Einkommens. Das entspricht nur rund einem Drittel der Kirchensteuer. Jährlich zu versteuernde Einkommen unter 60.000 DM werden beim Kirchgeld nicht berücksichtigt.


Ein Beispiel: Bei einem gemeinsam zu versteuernden Einkommen von 75.000 bis 99.000 Mark beträgt das Kirchgeld 300 Mark im Jahr. Das ist umgerechnet knapp eine Mark pro Tag.


Das Prinzip dabei: Ehepartner bilden eine wirtschaftliche Gemeinschaft. Die Wirtschaftskraft eines Ehegatten wird also nicht nur durch eigene Einkünfte gebildet, sondern auch durch die des Ehepartners geprägt.


Die Kirchgeldtabelle:


Bemessungsgrundlage (gemeinsam zu versteuerndes Einkommen im Jahr)


DM Kirchgeld in DM pro Jahr


1 60.000 bis 74.999 180


2 75.000 bis 99.999 300


3 100.000 bis 124.999 540


4 125.000 bis 149.999 780


5 150.000 bis 174.999 1080


6 175.000 bis 199.999 1380


7 200.000 bis 249.999 1680


8 250.000 bis 299.999 2400


9 300.000 bis 349.999 3120


10 350.000 bis 399.999 3720


11 400.000 bis 499.999 4440


12 500.000 bis 599.999 5880


13 über 600.000 7200