Pressemitteilung

Ökumenischer Taufgedächtnisgottesdienst mit Kardinal Meisner und Präses Schneider

Am 11. Juni in Köln: Christliche Kirchen feiern das gemeinsame Sakrament

  • Nr. 62/2011
  • 9.6.2011
  • 1681 Zeichen

Zu einem Ökumenischen Taufgedächtnisgottesdienst laden christliche Kirchen am Samstag, 11. Juni 2011, um 19.30 Uhr, in die Kölner Kirche Groß Sankt Martin, Martinspförtchen 8, ein. An der Liturgie ist der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner beteiligt. Nikolaus Schneider, Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, hält die Predigt in diesem besonderen Gottesdienst.

Der Gottesdienst lehnt sich an einen Entwurf an, den die Bischöfe, Präsides und der Metropolit gemeinsam für das „Jahr der Taufe“ – eine Initiative der evangelischen Kirchen in diesem Jahr – den Gemeinden zur Feier empfohlen haben. Elf christliche Kirchen haben im Jahr 2007 in der so genannten Magdeburger Erklärung die Taufe als gemeinsames Sakrament wechselseitig anerkannt. Zwischen der Evangelischen Kirche im Rheinland und den katholischen Bistümern auf ihrem Gebiet ist die Taufe bereits seit 1996 gegenseitig anerkannt.

Am Ökumenischen Taufgedächtnisgottesdienst in Groß Sankt Martin am Vorabend des Pfingstfestes wirken folgende Kirchen und Institutionen mit: Anglikanische Kirche Köln/Bonn, Armenisch Apostolisch Orthodoxe Kirche, Äthiopisch-Orthodoxe Kirche, Erzbistum Köln, Evangelische Kirche im Rheinland, Evangelisch methodistische Kirche, Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden, Katholisches Bistum der Alt-Katholiken, Mennonitengemeinde, Orthodoxe Kirche in Deutschland und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Köln. Darunter sind auch Kirchen der täuferischen Tradition, die die Magdeburger Erklärung nicht unterzeichnet haben.