Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker

Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker nehmen den Auftrag wahr, musikalische Gaben und Kräfte in den Kirchengemeinden zu wecken und zu fördern. In Gottesdiensten, kirchenmusikalischen und anderen Veranstaltungen bringen sie alte und neue geistliche Musik zum Klingen. Indem sie Kirchenmusik fördern, nehmen sie teil an der Verkündigung des Wortes Gottes. In der Evangelischen Kirche im Rheinland sind 160 Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker hauptamtlich in A- und B-Kirchenmusikerstellen tätig. In der Fläche der Landeskirchen üben nahezu tausend Männer und Frauen nebenamtlich den kirchenmusikalischen Dienst in C-Stellen aus.

Qualifizierung durch Ausbildung

Die allermeisten Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker haben sich durch Ausbildung und Prüfung für ihren Dienst qualifiziert. Hauptamtliche Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker absolvieren ein Hochschulstudium; in der rheinischen Kirche ist das in Düsseldorf, Köln sowie in Saarbrücken möglich. Es endet nach acht Semestern mit dem Diplom als berufsqualifizierendem Hochschulabschluss (Bachelor). Daran kann sich ein viersemestriges / zweijähriges Aufbaustudiums mit künstlerischer Schwerpunktbildung anschließen (Master). Die Ausbildung für das Nebenamt geschieht privat oder in regionalen berufsbegleitenden C-Kursen in den Kirchenkreisen und wird mit der C-Prüfung in den Fachrichtungen Orgelspiel, Chorleitung, Kinderchorleitung, Posaunenchorleitung oder Popularmusik oder dem Befähigungsnachweis abgeschlossen. In den Kirchenkreisen arbeiten die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker im Konvent zusammen. Ihren Austausch und insbesondere die Verabredungen von besonderen Aktivitäten koordiniert die Kreiskantorin bzw. der Kreiskantor. Auf landeskirchlicher Ebene ist der Landeskirchenmusikdirektor als Fachaufsicht zuständig für die Aus- und Fortbildung, die Besetzung hauptamtlicher Stellen sowie Fachberatung der Kirchenleitung zuständig.

 

  • Red.
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