Rechtliche Vorgaben für diese und ähnliche Fragen rund um die Sitzung kirchenleitender Gremien gibt das Verfahrensgesetz. Der korrekte Name: „Kirchengesetz über Verfahrensvorschriften für die Sitzungen und Tagungen des Presbyteriums, der Kreissynode und ihrer Fachausschüsse, des Kreissynodalvorstandes, der Landessynode sowie der Kirchenleitung“.
ekir.de / 04.01.2010