Wirtschaftliche Beteiligungen von Kirchengemeinden

Im Laufe der letzten Jahre wurde der Bedarf auf allen kirchlichen Ebenen deutlich, umfangreichere Hilfestellungen im Blick auf die Mitgliedschaft in Organen privatwirtschaftlich tätiger Unternehmen zu bekommen. In der Genehmigungspraxis des Kirchenkreisdezernates hat sich in den Jahren ab 2011 zudem gezeigt, dass die Ausgründung von kirchlichen Arbeitsbereichen in privatwirtschaftliche Unternehmen ein Thema ist, was umfangreicherer kirchlicher Entscheidungshilfen auch unabhängig von externen Beratungen bedarf. Mit den unten genannten Broschüren stehen nun entsprechende Arbeitshilfen zur Verfügung. Die Broschüre „Kirchliches Handeln in privatrechtlichen Organisationsformen“ ist vor allem für Mitglieder von Presbyterien, Kreissynodalvorständen oder Verbandsvorständen gedacht, die über Strukturveränderungen bestimmter – meist diakonischer – Aufgabenbereiche nachdenken sowie für Verwaltungen, die sie in diesem Prozess unterstützen. Die kleinere Handreichung  „Im Aufsichtsrat – was nun?“ soll vor allem beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden dienen, für die Übernahme von Mandaten in Organen privatrechtlich organisierter Unternehmen -etwa von GmbHs-  gerüstet zu sein. Den beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden, die in ein Aufsichtsorgan oder eine Gesellschafterversammlung entsandt worden sind, sollte insbesondere die Broschüre „Im Aufsichtsrat – was nun?“ zur Verfügung gestellt und bei Neuberufungen entsprechend übergeben werden. Bestellungen nimmt das Kirchenkreisdezernat, Frau Fülling, unter der E-Mail Adresse Birgitt.fuelling@ekir-lka.de gerne entgegen.

  • Red.
  • Red.