Pressemitteilung

Von der Synodenvorlage bis zur Entscheidung – Kommunikation

Wie arbeitet die rheinische Landessynode?

  • Nr. 6 / 2006
  • 8.1.2006
  • 5643 Zeichen


Traditionellerweise wird die Landessynode mit einem Gottesdienst feierlich eröffnet. Es folgt die Konstituierung der Synode im Tagungshaus, dem Mercure-Hotel. Mit Zwei-Drittel-Mehrheit ist die Synode beschlussfähig. Am Montag steht der Präsesbericht im Mittelpunkt – er ist nicht nur ein Rechenschaftsbericht über die Arbeit des vergangenen Jahres, sondern thematisiert auch theologische Grundlagen und enthält Kommentare zur politischen Lage. Doch die Synode setzt sich auch mit weiteren Referaten über für die Kirche bedeutsame Themen auseinander. Nach der ersten Plenarsitzung am Montag hält Professor Dr. Hellmut Zschoch, Kirchengeschichtler an der Kirchlichen Hochschule in Wuppertal, einen Vortrag zum Thema „presbyterial-synodale Ordnung“. Der Anlass: Angesichts drastisch sinkender Mitgliederzahlen und knapper Kassen muss die Kirche im Rahmen der Prioritätendiskussion auch über Veränderungen ihrer Ordnung sowie des Dienst- und Arbeitsrechts nachdenken.



Am Dienstag referiert Professor Ingo Bredenbach von der Hochschule für Kirchenmusik in Tübingen zum Thema „Kirchenmusik“, dem diesjährigen Haupt-thema der Synode. Außerdem wird es einen Jugendbericht geben und – zum vierten Mal – einen Finanzbericht.



Zwischen den Plenarsitzungen geht es auf der Tagung ruhig zu. Sendepause im Nachrichtenfluss? Nein, denn die Themen werden in nicht öffentlichen Ausschuss-sitzungen beraten, in denen alle 236 Synodale vertreten sind. Beschlussvorlagen, vor der Synodaltagung erstellt von der Kirchenleitung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ausschüssen, werden in den synodalen Gremien überarbeitet und schließlich dem Plenum zur Abstimmung präsentiert.



Auf der Landessynode 2006 werden über diese Gremienarbeit hinaus mehrere Arbeitsgruppen, die im Zusammenhang mit der Prioritätendiskussion auf der vergangenen Synode gebildet wurden, ihre Ergebnisse berichten. Auch dabei geht es um das Dienst- und Arbeitsrecht und die presbyterial-synodale Ordnung. Die Kirchensteuerhoheit liegt in der rheinischen Kirche in den Gemeinden. Über die zukünftige Finanzierung landeskirchlicher Aufgaben wird eine Sondersynode im Juni 2006 entscheiden. Der landeskirchliche Haushalt, den die Landessynode verabschiedet, wird über eine Umlage von 10,25 Prozent des jährlichen Kirchensteueraufkommens finanziert. Bis 2012 soll ein großes Einsparziel erreicht werden – der landeskirchliche Haushalt soll um 20 Prozent schrumpfen.



Die häufigsten Fragen an den Ausschusstagen lauten immer wieder: Wann kommt die Tagesordnung? Wann wird über welche Synodenthemen entschieden? Offenheit für intensiven Austausch und faire Kommunikation, bei der alle zu Wort kommen, gehören zu den Grundsätzen der Beratungen. Wenn 236 Synodale sowie beratende Mitglieder und Gäste die Entscheidungsprozesse gestalten wollen, geht es nicht ohne Spielregeln. Deshalb ist die umfangreiche Kommunikationsarbeit der Synode nach einer Geschäftsordnung organisiert, die sie selbst verabschiedet hat.



Wann welche Themen auf die aktuelle Tagesordnung gesetzt werden, hängt entscheidend davon ab, wann die vorbereitenden Ausschüsse ihre Beschlussvorlagen fertig stellen. Auch ist es möglich, dass Anträge vom Präsidium oder Anträge von Mitgliedern der Synode während der Tagung auf die Tagesordnung gesetzt werden. Solche zusätzlichen Eingaben werden vom Präses bzw. von der, dem bzw. der Vorsitzenden des Präsidiums, angekündigt und an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Die Tagesordnung jeder Sitzung wird vom Präses meistens am Schluss jeder Plenumssitzung für die folgende bekannt gemacht. Aber diese Mitteilungen haben vorläufigen Charakter. Die endgültige Tagesordnung wird erst zu Beginn jeder Plenumssitzung vom Präses mitgeteilt.



Wie lange die einzelnen Tagesordnungen diskutiert werden, hängt vom Diskussionsbedarf der Synode ab. Viele Fragen werden in den sieben Synodalausschüssen beantwortet. Doch Nachfragen und Diskussionen gibt es auch im Plenum. Hier wird entschieden und abgestimmt, und es kommt auch Grundsätzliches zur Sprache. Die Geschäftsordnung gibt dem Kommunikationsgeschehen den notwendigen Rahmen. So heißt es z.B. in § 23: „Wer das Wort hat, darf nur von der bzw. vom Präses unterbrochen werden. Diese bzw. dieser hat Abschweifungen vom Gegenstand, bloße Wiederholungen von schon Gesagtem sowie das Ablesen von Reden tunlichst zu verhindern. Wird ein entsprechender Mahnruf nicht beachtet, so hat die bzw. der Präses die Landessynode zu fragen, ob sie den Redner länger hören will. Wird dies verneint, so hat die bzw. der Präses dem Redner das Wort zu entziehen.“ Wenn die Verhandlungen zu lange dauern, kann jede bzw. jeder Synodale einen Antrag auf Schluss der Rednerliste stellen. Unerledigtes kann vertagt, an einen oder mehrere Tagungsausschüsse oder an die Kirchenleitung verwiesen werden.



Die Landessynode ist das oberste Leitungsgremium der rheinischen Kirche. Die derzeit 236 Synodalen aus den 44 Kirchenkreisen vertreten die knapp drei Millionen Protestanten und Protestantinnen in 809 Kirchengemeinden, die zur rheinischen Kirche gehören. Die Landessynode tritt einmal im Jahr zusammen und entscheidet über Aufgaben, die alle Gemeinden, Kirchenkreise und landeskirchlichen Einrichtungen betreffen. Sie entscheidet in öffentlicher Abstimmung, auch in Personal- und Haushaltsfragen.