Pressemitteilung

Der Verkündigungsauftrag richtet sich nicht nur an Pfarrerinnen und Pfarrer

Vizepräses Bosse-Huber zur Diskussion um Amt und Ordination

  • Nr. 192 / 2006
  • 5.12.2006
  • 3748 Zeichen

In der Diskussion um das Impulspapier der EKD, „Kirche der Freiheit“, hat die Vizepräses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Petra Bosse-Huber, der darin formulierten Hierarchie, in der die Pfarrerinnen oben und so genannte Laien ganz unten stehen, widersprochen: „Bekenntnisse zur entscheidenden Bedeutung der Ehrenamtlichen für die Zukunft der Kirche bleiben Lippenbekenntnisse, wenn diese am unteren Ende einer erkennbaren geistlichen Rangordnung als ,Laien‘ angesprochen werden, denen man gerade noch zugesteht, eine Andacht selbstständig zu gestalten – obwohl ich nicht abstreiten will, dass dies eine wichtige Aufgabe ist“, so die Vizepräses am Abend vor Journalistinnen und Journalisten in Düsseldorf.

Die Beschlüsse der rheinischen Synode zu Amt und Ordination in den vergangenen beiden Jahren sind nach Auffassung von Vizepräses Bosse-Huber tragfähig für die Zukunft: „Nach evangelischem Verständnis – ausgehend von Martin Luther – ist nur eine einzige sakramentale Weihe notwendig, um die gute Botschaft Christi zu verkündigen: die Taufe.“ Unter dieser Grundvoraussetzung werde die Frage, ob eine Frau oder ein Mann zur öffentlichen Wortverkündigung berufen werden kann, allein daran entschieden, ob die Botschaft angemessen erklärt und verkündigt wird. Das Kriterium ist nicht eine – wie auch immer geartete – Qualität der Person, sondern die Qualität der Arbeit. „Qualität erfordert Qualifizierung, daher geziemt es sich nur für Menschen, das Amt auszuüben, die dazu von der Gemeinde beauftragt und ordiniert sind“, so Bosse-Huber weiter.

Drei Wege führen zur Ordination

Deshalb gebe es keinen Grund, die Teilhabe am Verkündigungsauftrag ausschließlich an die berufliche Arbeit im Pfarramt zu binden, zu der noch viele andere Aufgaben gehören. „Also hat unsere Landessynode vor zwei Jahren festgehalten: In der Kirche gibt es nur einen Dienst der Verkündigung, aber viele verschiedene Ämter. Zu dem einen Dienst gibt es nur eine Ordination“, erläuterte die Vizepräses. Zur Ordination führen drei Wege:

  • Das Theologiestudium mit der Ausbildung in der praktischen Gemeindearbeit im Vikariat,

  • die ehrenamtliche Ausbildung zur Prädikantin und zum Prädikanten*, und schließlich

  • die zusätzliche theologische Fortbildung zur Prädikantin und zum Prädikanten für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Petra Bosse-Huber weiter: „Das ist eine Betonung des Priestertums aller Getauften, weil es nun für alle einen Weg zum Dienst der Verkündigung gibt, unabhängig davon, in welcher beruflichen Arbeit sie stehen.“ Und obwohl mit der gemeinsamen Ordination für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende noch längst nicht alle Probleme gelöst seien, sei dies „eine Basis, auf der wir bei der Gestaltung der Zukunft aufbauen können. Das ist das Leuchtfeuer, das im Rheinland leuchtet und das wir nicht unter den Scheffel stellen wollen.“

 

Zum Hintergrund

In der rheinischen Kirche wurden erstmals 1941 Predigthelfer (heute: Prädikanten), die zum Dienst an Wort und Sakrament theologisch zugerüstet werden, ordiniert. Diese Männer – und inzwischen natürlich längst auch Frauen – sind keine studierten Theologinnen und Theologen. Die Zurüstung, die sie erfahren, dient ausdrücklich nicht dazu, ihnen den Zugang zum Pfarramt zu eröffnen. Dieses Amt ist und bleibt nicht zuletzt aufgrund seiner umfassenderen Aufgaben auch in der Evangelischen Kirche im Rheinland denen vorbehalten, die Theologie studiert und die entsprechenden Examina abgelegt haben.