Pressemitteilung

„Weniger ist mehr“: Neues Leben unter dem alten Kirchturm

Arbeitshilfe für Umnutzung und Entwidmung von Gebäuden

  • Nr. 174
  • 7.12.2005
  • 5578 Zeichen

„Als evangelische Kirche haben wir den Auftrag, den Menschen das Evangelium zu verkünden. Dafür brauchen wir natürlich auch zuverlässige Orte, ohne die ein lebendiges Gemeindeleben nicht vorstellbar ist“, sagt Gudrun Dombek, stellvertretende technische Leiterin der landeskirchlichen Liegenschaftsverwaltung. Gleichzeitig aber, so die Architektin, führe der Wandel im kirchlichen Leben und der Rückgang der Kirchensteuereinnahmen in der Evangelischen Kirche im Rheinland dazu, „dass ein zu großer Gebäudebestand einer kleiner werdenden Kirchengemeinde angepasst werden muss“. Konkret: In den 809 Gemeinden zwischen Emmerich und Saarbrücken werden in den kommenden Jahren auch Gemeindehäuser bzw. Kirchen aufgegeben werden müssen.


„Das sind schwere Entscheidungen, in denen nicht nur Zahlen und Fakten, sondern auch Gefühle eine große Rolle spielen“, stellt Oberkirchenrat Georg Immel, der zuständige Abteilungsleiter im Landeskirchenamt fest: „Es macht Menschen in Gemeinden traurig, wenn sie von ,ihrer‘ Kirche, ,ihrem‘ Gemeindehaus Abschied nehmen müssen; von einem Ort an dem sie vielleicht getraut wurden oder ihre Kinder haben taufen lassen. Deswegen machen sich die Presbyterien unserer Gemeinden die Entscheidungen darüber nicht leicht.“ Doch es sei ein großer Vorteil, dass die Ortsgemeinden, die in der rheinischen Kirche per se die Kirchensteuerhoheit haben, autonom auch über die Gebäudefragen entscheiden. Oberkirchenrat Immel: „Die Presbyterien vor Ort wissen bestens über die konkreten Anforderungen für die Gemeindearbeit Bescheid. So verschieden die rheinischen Gemeinden sind, so verschieden müssen auch die Lösungen sein.“


Analyse soll bei der Entscheidung helfen


Selbstverständlich unterstützt die Landeskirche die Gemeinden bei deren Entscheidungen zum Gebäudebestand. So hat sie jetzt eine Arbeitshilfe mit dem Titel „Weniger ist mehr“ herausgegeben. Darin beschreiben die landeskirchlichen Fachleute, wie Kirchengemeinden mit einer so genannten Gebäudestrukturanalyse eine gute Voraussetzung für wirtschaftlich und konzeptionell nachvollziehbare und akzeptable Ergebnisse schaffen können. Eine solche Gebäudestrukturanalyse soll künftig mit dem Antrag auf Genehmigung einer Entwidmung, eines Verkaufs oder eines Abrisses eines gottesdienstlich genutzten Gebäudes vorgelegt werden. In der Analyse werden u.a. Informationen über Gebäudeart, Nutzung, Haustechnik, Denkmalschutz und laufende Unterhaltungskosten aufbereitet. Der Denkmalschutz ist übrigens ein großer Kostenfaktor für die Gemeinden. Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es 750 denkmalgeschützte evangelische Kirchen – davon mehr als 100 mit großem Sanierungsbedarf.


Wichtig für die Abwägung: Welche Bedeutung haben die Gebäude für die Gemeinde selbst, und wie ist ihre Außenwirkung. „In der Regel hat die historische, denkmalgeschützte Kirche für einen Ort einen hohen Identifikationswert, auch für Nicht-Gemeindeglieder. Ein Gemeindezentrum aus den 70er Jahren wird wohl genauso wie ein vermietetes Pfarrhaus weniger Bindungen hervorrufen“, betont Juristin Antje Hieronimus, Leiterin der Zentralen Liegenschaftsverwaltung. Generell gelte: kircheneigene Umnutzung geht vor Kirchenverkauf. Schon heute gibt es in der rheinischen Kirche zahlreiche Beispiele von Kirchen, in die zahlreiche Bereiche der  Gemeindearbeit hinein verlagert wurden; so wird das (zusätzliche) Gemeindehaus überflüssig. Als zwei Beispiele nennt Hieronimus Kirchen in Duisburg-Neumühl und Stromberg. „Dort kann man deutlich sehen: Die notwendigen Veränderungen haben zu einer Belebung der Kirchengebäude geführt und neue Impulse für die Arbeit gesetzt.“ Auch für Kirchen, die nicht mehr für die Gemeindearbeit genutzt werden, gebe es zukunftsweisende Beispiele: etwa die Umgestaltung einer Kirche in Wuppertal zu einem Wohnprojekt für Alleinerziehende mit ihren Kindern.


Musikverein oder Steuerberater?


Wenn die Gemeinden oder Kirchenkreise nach sorgfältiger Prüfung zu dem Schluss kommen, dass Kirche oder Gemeindehaus nicht mehr zu halten sind, wie dürfen sie dann genutzt werden? Das hat die Kirchenleitung klar geregelt: Der Verkauf an evangelische kirchliche Träger sowie an Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) ist grundsätzlich erlaubt. Auch der Verkauf an jüdische Gemeinden und an Gemeinden fremder Sprache und Herkunft ist zulässig. Möglich ist auch der Verkauf an einen nichtkirchlichen Nutzer, wenn das Gebäude in Zukunft kulturellen oder mildtätigen Zwecken dienen soll. Gleiches gilt für eine private Nutzung ohne größere Außenwirkung (z.B. Wohnen). Gewerbliche Umnutzung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. „Supermarkt oder Sonnenstudio in einer ehemaligen Kirche sind nicht drin“, erläutert Antje Hieronimus. Der Verkauf an nichtchristliche Religionsgemeinschaften oder an Sekten bzw. weltanschauliche Vereinigungen ist grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.
Von 1985 bis 2004 sind in der Evangelischen Kirche im Rheinland rund 40 Kirchen und Gemeindehäuser entwidmet worden – bei mehr als 2.300 Predigtstätten. Zehn davon wurden verkauft oder abgerissen. Dieses Jahr wird es insgesamt rund ein Dutzend Entwidmungen geben.