Die Probleme bei der Ausgestaltung und Umsetzung müssten analysiert werden, erklärte ZdK-Präsident Hans Joachim Meyer am Freitag in Bonn.
Meyer appellierte an die neue Bundesregierung, die Anspruchsvoraussetzungen des Arbeitslosengeldes II zu korrigieren. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende müsse eine Individualleistung werden, bei der nach dem Vorbild der alten Arbeitslosenhilfe durch begrenzte Einkommensanrechnung der gegenseitigen Fürsorgepflicht von Partnern angemessen Rechnung getragen werden könne. Bezieher von Arbeitslosengeld II bekommen im Osten 331 Euro und im Westen 345 Euro.
Die familienpolitischen Auswirkungen der Regelung seien bedrückend, kritisierte der ZdK-Präsident. Sobald eine allein erziehende Mutter mit dem Vater ihres Kindes oder einem neuen Partner zusammenziehe, spare die öffentliche Hand nicht nur die doppelten Miet- und Heizkosten. Beiden Partnern werde außerdem die Regelleistung auf jeweils 90 Prozent gekürzt. Zusätzlich entfalle der Alleinerziehenden-Zuschlag. So enthalte die Gesetzeskonstruktion spürbare Anreize, Partnerschaften auf zwei Haushalte „aufzuteilen“, Trennungen zu vollziehen oder vorzuspiegeln.
- Dr. Daniel Meier
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