Pressemitteilung

9. November: Gemeinsame Erklärung zum bleibenden Erbe unterzeichnet

Erinnerung an Holocaust / Vizepräses vertritt Landeskirchen

  • Nr. 146/2008
  • 10.11.2008
  • 1634 Zeichen

Die Erinnerung an den Holocaust, an die Ermordung von sechs Millionen Jüdinnen und Juden ist ein „verpflichtendes, bleibendes Erbe“, heißt es in der „Gemeinsamen Erklärung“ in Nordrhein-Westfalen zur Pogromnacht vor 70 Jahren. Zu den Unterzeichnern gehören auch die Evangelischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen.

„Wir treten allen Bestrebungen entschieden entgegen, mit denen die Ereignisse verharmlost und das Erinnern an sie verdrängt werden“, heißt es weiter in der Erklärung, die Holocaust, Verfolgung, Vertreibung und Vernichtung meint. Für die Evangelischen Kirchen in NRW – und damit auch für die rheinische Landeskirche – hat Vizepräses Petra Bosse-Huber am heutigen Sonntag in der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei die Erklärung unterzeichnet.

Alles politische und gesellschaftliche Handeln müsse darauf gerichtet sein, „dass nie wieder Menschen diskriminiert oder verfolgt werden – sei es wegen tatsächlicher oder behaupteter Merkmale“. Im Blick ist dabei das von Zuwanderung geprägte Deutschland, das zusammen wachsende Europa und die globalisierte Welt.

An der Spitze der Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung zum 9. November steht der nordrhein-westfälische Ministerpräsident. Außerdem mit dabei: die jüdischen Landesverbände, die römisch-katholische Kirche, der Koordinierungsrat der Deutschen Muslime sowie Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Vizepräses Bosse-Huber nahm vor der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zum 9. November am Festakt im Landtag sowie der Kranzniederlegung teil.