Pressemitteilung

„Extreme Ideologie zwischen Okkultismus und Pseudowissenschaft“

Landespfarrer Schäfer zum Scientology-Urteil des OVG Münster

  • Nr. 28/2008
  • 13.2.2008
  • 3500 Zeichen

Zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass Scientology auch zukünftig vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf, nimmt Andrew Schäfer, Landespfarrer für Sekten- und Weltanschauungsfragen der Evangelischen Kirche im Rheinland, wie folgt Stellung:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Scientology in Deutschland auch in Zukunft mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Das hat das OVG Münster gestern, am 12.02.2008, entschieden (Az.: 5 A 130/05):
Es lägen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass Scientology Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien. Besonders strebe Scientology eine Gesellschaftsordnung an, in der zentrale Verfassungswerte wie Menschenwürde und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden sollten. Insbesondere bestehe der Verdacht, dass in einer scientologischen Gesellschaft nur Scientologen die staatsbürgerlichen Rechte zustehen sollten. Das Gericht hat es ausdrücklich offen gelassen, ob Scientology eine Religionsgemeinschaft sei. (Revision  wurde nicht zugelassen. Dagegen ist die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht möglich.)
Scientology wird von der kirchlichen Weltanschauungsarbeit unverändert als gefährlich eingeschätzt:
Scientology will nach außen als unpolitische und demokratiekonforme Religionsgemeinschaft erscheinen. Die bewusst gestaltete äußere Fassade entspricht aber nicht der inneren Wirklichkeit. Das zeigt besonders die Stilisierung als „Kirche“. Scientology ist weder in Bezug auf sein Ideengebäude noch auf seine Lebenspraxis als Religion einzustufen. Tatsächlich handelt es sich um einen auf dem Psychomarkt aktiven, international tätigen Konzern, dessen extreme Ideologie zwischen Okkultismus und Pseudowissenschaft angesiedelt ist. Die Ethik kann man als sozialdarwinistisch bezeichnen.
Bei Scientology überwiegen die Züge eines skrupellos agierenden Wirtschaftsunternehmens, bzw. die einer machtorientierten politischen Kaderorganisation.
Besonders Besorgnis erregend sind die zunehmenden Aktivitäten von vermeintlich gemeinnützigen Unterorganisationen, die die eigentlichen Absichten des Scientology-Konzerns verschleiern.
Hierzu zählen die von der scientologischen Nachhilfeorganisation „Applied Scholastics“ angebotenen Kurse für Kinder, die z. B. mit Flyern in Supermärkten oder Fußgängerzonen beworben werden. Die Scientology-Initiative „Jugend für Menschenrechte“ richtet sich gezielt an Schülerinnen und Schüler, die mit Hilfe dieser Initiative für scientologische Interessen instrumentalisiert werden sollen. Darüber hinaus werden in Fußgängerzonen und auf Plätzen gelbe Zelte aufgestellt. Dort bieten die Scientologen neben zahlreichen Informationsmaterialien auch „Beistand“ an. Die „Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte“ (KVPM) greift die Psychiatrie an und schreibt ihr alle Übel der jüngeren Geschichte zu, selbst Hitler und den Zweiten Weltkrieg.
Beide großen Kirchen in Deutschland haben wiederholt die Unvereinbarkeit von Scientology, seiner Ideologie und Praxis mit dem christlichen Glauben festgestellt.
Die Evangelische Kirche im Rheinland begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster.