Pressemitteilung

Am Sonntag werden die Presbyterien neu gewählt

24. Februar 2008: „Zeit für die Kirche“

  • Nr. 32/2008
  • 21.2.2008
  • 3698 Zeichen

Die Statistik weist beachtliche Zahlen aus: Fast 10.000 Menschen, nämlich ca. 9.300 Männer und Frauen, tragen in den 777 Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland ehrenamtlich Verantwortung in den Presbyterien, den Leitungsorganen ihrer Gemeinden. Hinzu kommen, als geborene Presbyteriumsmitglieder, ca. 1.300 Pfarrerinnen und Pfarrer.

Am kommenden Sonntag, 24. Februar, sind in der rheinischen Kirche rund 2,5 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, an die Wahlurnen ihrer Gemeinden zu gehen. Die Presbyterien werden neu gewählt. Die Amtsperiode für das Presbyteramt beträgt vier Jahre. Wählen darf, wer 16 Jahre alt ist oder konfirmiert, d.h. ggf. auch früher. Die Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteramt müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Die Aufgaben der ehrenamtlich tätigen Presbyterinnen und Presbyter betreffen das gesamte Gemeindeleben. Im Rahmen der Kirchenordnung entscheiden sie gemeinschaftlich mit den Pfarrerinnen und Pfarrern über alle religiösen, verwaltungstechnischen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten – z.B. über die Gesamtkonzeption der Gemeindearbeit, die Einstellung einer Erzieherin im Kindergarten, über die Renovierung des Gemeindezentrums. Aber auch die Kollektenzwecke, Ordnung, Zeit und Zahl der Gottesdienste oder neue Gestaltungsmöglichkeiten des Gottesdienstes gehört zu ihren Aufgabenbereiche, denn das Presbyteramt ist ein geistliches Amt. Außerdem ist das Presbyterium die „Regierung“ der Gemeinde und nicht etwa nur ihr „Parlament“. Alle haben das gleiche Stimmrecht. Beruflich Mitarbeitende, die ebenfalls in das Presbyterium gewählt werden, können allerdings nicht den Vorsitz des Presbyteriums übernehmen, sie können auch nicht als Kirchmeister oder als Abgeordnete in den Kreissynoden tätig werden.

Im Januar 2007 hat die Landessynode, das oberste Leitungsorgan der Evangelischen Kirche im Rheinland, weit reichende Änderungen des Presbyterwahlgesetzes beschlossen, die das Wahlgeschehen in den Gemeinden fördern und die Wahlbeteiligung erhöhen sollen. Neu ist. z.B. die Verpflichtung, dass alle Gemeinden zum Auftakt der Wahl bis Ende August 2007 eine öffentliche Gemeindeversammlung abhalten mussten. Mit der Gemeindeversammlung war der Auftakt der Kandidatensuche verbunden. Gemeinden, die trotz Kandidatensuche nur so viele Kandidatinnen und Kandidaten wie die zur Verfügung stehenden Plätze gewinnen konnten, mussten dies erstmals dem Kirchenkreis melden. Der Kirchenkreis hatte zu prüfen, ob ausreichende Bemühungen um eine Wahl stattgefunden hatten und zu entscheiden, ob die Wahlzeit um vier Wochen verlängert, die Wahl um ein Jahr verschoben oder der Kandidatenliste zugestimmt wird.

Eine weitere Neuerung soll die Wahlbeteiligung per Briefwahl erhöhen. Das Recht auf Briefwahl konnte bisher nur auf Antrag der Wählerinnen und Wähler ausgeübt werden. Für die Wahlen 2008 konnten Presbyterien beschließen, allen Wahl-berechtigten zusammen mit der Wahlbenachrichtigung auch die Briefwahlunterlagen zuzustellen.

Im Jahr 2004 lag die Wahlbeteiligung bei 10,4 Prozent und damit etwas höher als im Jahr 2000. Viele Gemeinden bieten am Wahlsonntag „Wahlpartys“ an und veröffentlichen noch am Abend die Wahlergebnisse.

Der Statistische Dienst der rheinischen Kirche wird am Sonntag Abend eine repräsentative Erhebung erstellen und die Ergebnisse unter www.ekir.de ins Internet stellen, voraussichtlich ab 22 Uhr. Der genaue Zeitpunkt kann nicht angegeben werden, er hängt von der Auszählung in den Gemeinden ab.