Pressemitteilung

Tarifabschluss für Kirche und Diakonie übernommen

Rheinland, Westfalen, Lippe: Arbeitsrechtliche Kommission beschließt Erhöhung

  • 26.3.2003


Die Rheinisch-Westfälisch-Lippische Arbeitsrechtliche Kommission hat heute, 26. März 2003, die Erhöhung der Bezüge der rund 140.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche und Diakonie beschlossen.



Die Kommission hat dabei den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes übernommen – trotz erheblicher Bedenken in Kirche und Diakonie. Damit gelten nun auch für die Beschäftigten im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche die entsprechenden Tariferhöhungen (2,4 Prozent für 2003; 1 Prozent ab 1. Januar 2004 und
1 Prozent ab 1. Mai 2004). Gleichzeitig verständigte sich das paritätische mit neun Arbeitgebervertretern und neun Arbeitnehmervertretern besetzte Gremium auf folgende Regelungen des neuen Tarifabschlusses:



· Der Arbeitszeit-Verkürzungstag (AZV-Tag) bleibt in den Jahren 2003 und 2004 bestehen, statt dessen wird keine Einmalzahlung gezahlt.


· Der Zahltag bleibt unverändert.



Außerdem sieht der Beschluss zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Möglichkeit vor, durch Dienstvereinbarung die Arbeitszeit auf bis zu 39,5 Wochenstunden zu erhöhen oder die Zuwendungen um bis zu 20 Prozent zu reduzieren. In diesem Fall wären für die Dauer der Laufzeit der Dienstvereinbarung (längstens bis 31.12.2004) betriebsbedingte Kündigungen unzulässig, soweit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kein gleichwertiger anderer Arbeitsplatz angeboten werden kann.



Der Text der Arbeitsrechtsregelung kann in Kürze im Internet unter www.ekir.de abgerufen werden.