Pressemitteilung

Landessynode braucht Sorgfalt und Geduld

Kirchengesetze, Konzentrationspläne, Haushalt, Religionsunterricht:

  • 10.1.2003


Erst kommt die gründliche Vorbereitung in Ausschüssen, dann fallen die Synodenbeschlüsse im Plenum. Die Synodalen werden ab Donnerstag eine Reihe zukunftsweisender Entscheidungen zu treffen haben. Intensive Debatten sind zu den Konzentrationsplänen für die landeskirchlichen Einrichtungen zu erwarten, die die Kirchenleitung im vergangenen Jahr angesichts gravierender finanzieller Engpässe im landeskirchlichen Haushalt erarbeitet hat. Schon im Dezember 2002 und auch in seinem Präsesbericht am vergangenen Montag hatte Präses Kock dazu gesagt: „Die finanzielle Situation lässt es nicht zu, dass wir so weiter machen wie bisher.“ Im Wesentlichen geht es bei den Einsparkonzepten darum, Aufgaben sinnvoll zu bündeln und landeskirchliche Einrichtungen zusammenzulegen.


Der landeskirchliche Haushalt, der für das Jahr 2003 von der Synode zu verabschieden ist, soll ein Volumen von 87,5 Millionen Euro haben. In der Evangelischen Kirche im Rheinland liegt die Kirchensteuerhoheit bei den Gemeinden. D.h. die 823 Gemeinden und die 46 Kirchenkreise finanzieren ihre Etats selbst. Der landeskirchliche Haushalt für übergemeindliche Aufgaben wird mit einem Kirchensteueranteil von 10,25 Prozent per Umlage finanziert.


In seinem Präsesbericht erläuterte Präses Kock die Notwendigkeit, die nunmehr 50-jährige Kirchenordnung der rheinischen Kirche zu überarbeiten. Über erste konkrete Vorschläge hat die Synode schon in diesem Jahr zu entscheiden. Dabei geht es um die redaktionelle Anpassung an den heutigen Sprachgebrauch, die Hervorhebung des Ehrenamtes als gleichwertig neben dem Hauptamt, die Ermöglichung von sogenannten „Personalgemeinden“ für bestimmte Aufgabenbereiche sowie ein grundsätzliches Diskriminierungsverbot.



Wichtige Änderungen soll es auch für Presbyterinnen und Presbyter geben – sie bilden das Leitungsorgan der Gemeinde, das Presbyterium. So soll der Passus aus der bisherigen Kirchenordnung gestrichen werden, nach dem in das Presbyteramt nur gewählt werden kann, wer sich als „treues Mitglied bewährt“ hat. Die Bereitschaft, das Amt zu übernehmen, soll dagegen als Chance betrachtet werden, Gemeindemitglieder einzubinden. Sie müssen allerdings zur Leitung und zum Aufbau einer Kirchengemeinde geeignet sein. Die Amtszeit der Presbyterinnen und Presbyter soll in Zukunft nicht mehr acht Jahre, sondern vier Jahre betragen.