Pressemitteilung

So funktioniert‘s

Präses-Wahl:

  • 8.1.2003


Oberkirchenrätin Petra Bosse-Huber, Professor Dr. Günter Ruddat und Vizepräses Nikolaus Schneider – die Vorschläge des Nominierungsausschusses für die Nachwahl der/des Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland sind inzwischen längst bekannt. Heute abend stellen sich die drei in der nicht öffentlichen Sitzung der Synodalversammlung den Mitgliedern der Landessynode offiziell vor. Aber wie funktioniert eigentlich die Präses-Wahl selbst, die am Donnerstag, 9. Januar, am Morgen stattfinden soll?



Die Antwort liefert ein Blick in die Geschäftsordnung der Landessynode. Die Wahl der Kirchenleitung – und damit auch der/des Präses als gleichberechtigtes Mitglied dieses Gremiums – ist in Paragraph 32 geregelt: Zunächst müssen die Vorschläge des Nominierungsausschusses den Mitgliedern der Synode 24 Stunden vor der Wahl schriftlich mitgeteilt werden. Weiter heißt es: „Den Synodalen ist ausreichend Zeit zur Besprechung der Vorschläge zu geben.“ Außerdem ist das Gremium weiter offen für Vorschläge: „Jeder Synodale kann weitere Vorschläge machen. Eine Aussprache über die zur Wahl gestellten findet in der Wahlsitzung nicht statt.“ Die Wahl muss schriftlich, also geheim, erfolgen.



Und wer ist gewählt? „Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“ Die Vorschrift aus der Geschäftsordnung heißt einerseits, dass Enthaltungen bzw. ungültige Stimmen nicht mitgerechnet werden. Andererseits muss ein Kandidat/eine Kandidatin mehr als die Hälfte der verbliebenen, abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt haben, um ins Amt gewählt zu sein.



Erhält bei mehr als zwei Vorschlägen – also im konkreten Fall am Donnerstag – keiner der Vorgeschlagenen die erforderliche Mehrheit, wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt. Für den können die anwesenden Mitglieder der Synode auch noch weitere Kandidaten vorschlagen. Bekommt auch im zweiten Wahlgang niemand die erforderliche Mehrheit, so findet zwischen den beiden Vorgeschlagenen, die die meisten Stimmen bekommen haben, die engere Wahl statt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es im zweiten Wahlgang nicht mehr als drei Kandidaten/Kandidatinnen gab.