Pressemitteilung

Rheinische Kirche legt „Reformkompass“ vor

Eckpunkte zur Diskussion der Gesundheitsreform:

  • 23.7.2003


Das Solidarprinzip muss bei allen notwendigen Reformen im Gesundheitswesen die zentrale Leitlinie bleiben. Das fordert die Evangelische Kirche im Rheinland in einem aktuellen Grundsatzpapier zur Reform der Gesundheitspolitik. Das vierseitige Papier enthält Eckpunkte, die an zentrale Grundsätze der christlichen Sozialethik anknüpfen. „Christliche Sozialethik sowie kirchliche Praxis gehen von der Idee der Solidargemeinschaft aus, nach der die individuellen Risiken des Lebens von einer konkreten Gemeinschaft getragen werden“, so das Papier. Mit knappen Ressourcen müsse weiterhin eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für alle Menschen verfügbar sein. Aus dem Prinzip der Solidarität solle niemand entlassen oder ausgegrenzt werden. „Leitlinie muss dabei sein, dass alle Menschen uneingeschränkten Zugang zu den medizinischen Leistungen haben. Eine Rationierung von Gesundheitsleistungen nach dem Lebensalter, dem sozialen Status oder den Einkommensverhältnissen widerspricht dem Prinzip von Gerechtigkeit und Solidarität“, heißt es weiter.


Auch zu den Finanzierungsgrundlagen eines solidarisch orientierten Gesundheitswesens formuliert der „Reformkompass“ Eckpunkte. Um eine bedarfs-bezogene gesundheitliche Versorgung für die gesamte Bevölkerung zu gewährleisten, sei die Einbeziehung aller in die Finanzierung nötig. Bei der Beitragsbemessung sei auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Versicherten zu achten, und dabei müsse das gesamte Einkommen stärker als bisher ins Blickfeld genommen werden.


Über die bedarfsgerechte Versorgung hinaus fordert das Papier mehr Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen sowie die Steuerung und Gestaltung der Leistungsangebote – und anbieter. Erforderlich sei in diesem Zusammenhang „eine erweiterte Rolle der Betroffenen. Patienten und Patientinnen brauchen eine höhere Souveränität, um sich zu Partnern im Gesundheitssystem zu entwickeln“. Im Interesse der Versicherten und Patienten müssten Qualitätskriterien und Behandlungsleitlinien für die wichtigsten Volkskrankheiten definiert werden.


Bei Zuzahlungen sei darauf zu achten, dass sie nicht die Inanspruchnahme erforderlicher Leistungen begrenzten. Das widerspräche den vorgenannten Prinzipien und berge auch die Gefahr, dass aufgrund zu spät erkannter Erkrankungen die finanziellen Aufwendungen noch steigen.