Pressemitteilung

Kirchen gegen die Sonntagsöffnung der Videotheken

Zur bevorstehenden Entscheidung des Landtags:

  • 26.6.2002


Präses Manfred Kock, Präses Manfred Sorg und Landessuperintendent Gerrit Noltensmeier von den Evangelischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen erklären im Blick auf die bevorstehende Entscheidung des Landtags in Düsseldorf über die Öffnung von Videotheken an Sonn und Feiertagen:



Die Öffnung von Videotheken an Sonn- und Feiertagen ist eine weitere Störung der Sonntagsruhe, die völlig überflüssig ist. Videos können auf Vorrat entliehen werden.


Der Schutz der Sonn- und Feiertage darf nicht weiter ausgehöhlt werden. Sie sind als „Tage der Gottesverehrung, der seelischen Erhebung, der körperlichen Erholung und der Arbeitsruhe“ verfassungsrechtlich geschützt.


Der Rhythmus von Arbeit und Ruhe gehört zum Bauplan der Schöpfung. Die gemeinsame Unterbrechung der Arbeit dient dem Menschen und hilft, das Leben vor der ausschließlich ökonomischen Logik zu bewahren.


Der Mensch lebt nicht allein vom Kaufen und Verkaufen und vom Produzieren und Konsumieren.