Pressemitteilung

Presbyterien können auch per Briefwahl gewählt werden

Landessynode änderte Wahlgesetz

  • Nr. 42 / 2007
  • 12.1.2007
  • 1123 Zeichen

Die Mitglieder der rheinischen Kirche können ihre Presbyterinnen und Presbyter jetzt auch per Briefwahl wählen. Die Synode beschloss eine generelle Öffnung. Wer am Wahltag verhindert war, konnte bereits bisher sein Wahlrecht per Briefwahl ausüben – auf Antrag. Jetzt aber kann das Presbyterium beschließen, allen Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen zusammen mit der Wahlbenachrichtigung zuzustellen. Von der neuen Regelung verspricht sich die Synode eine höhere Wahlbeteiligung. Die nächsten Presbyteriumswahlen in der Evangelischen Kirche im Rheinland werden 2008 durchgeführt.

Die Presbyterien sind die Leitungsorgane der 797 rheinischen Gemeinden. Sie werden von rund 10.000 Frauen und Männer geleitet. Presbyterinnen und Presbyter werden für eine Wahlperiode von vier Jahren gewählt und sind für den gesamten Dienst der Gemeinde verantwortlich – von der Wortverkündigung bis zur Aufstellung des Haushalts und die Verwendung der Kirchensteuern, Bauangelegenheiten oder Friedhofsfragen. Sie wählen die Pfarrerinnen und Pfarrer der Gemeinde.