Pressemitteilung

Für die Rechte der Kinder stark machen, an der Seite der Menschen stehen

Präses erstattete der Landessynode seinen Bericht

  • Nr. 7 / 2007
  • 8.1.2007
  • 10224 Zeichen

Achtung, Sperrfrist: Montag, 8. Januar 2007, 11 Uhr! Es gilt das gesprochene Wort.

Nur noch ein knappes halbes Jahr, dann ist es soweit: „Die Zeichen stehen gut für ein großes Fest des Glaubens“, sagte Nikolaus Schneider über den Kirchentag im Juni in Köln. Bei der Landessynode 2007, die bis einschließlich kommenden Freitag im rheinland-pfälzischen Bad Neuenahr tagt, rief der Präses der gastgebenden Evangelischen Kirche im Rheinland zur Teilnahme am Kirchentag auf.

„Nur wenn wir auch in großer Zahl teilnehmen und mitdiskutieren, mitbeten und mitfeiern, erreichen wir die angestrebte Nachhaltigkeit für unsere Gemeinden“, appellierte Schneider im Präsesbericht vor den 237 Synodalen sowie zahlreichen beratenden Mitgliedern und Gästen. Das hohe Engagement von Menschen, mit Ideen, Zeit und Geld solle sich schließlich auch für die rheinische Kirche lohnen. Der Kirchentag unter der – wie Schneider sagte – „anstößigen, anregenden und inspirierenden“ Kirchentagslosung „lebendig und kräftig und schärfer“ findet vom 6. bis 10. Juni in Köln statt.

In seinem „Bericht über die für die Kirche bedeutsamen Ereignisse“ kritisierte der Präses „zwei hochbrisante unternehmerische Entscheidungen“, die angedrohte Schließung des Kölner Allianz-Standortes und die Insolvenz von BenQ in Kamp-Lintfort. In beiden Fällen hatte sich die evangelische Kirche an die Seite der Mitarbeitenden gestellt. In Köln gebe es nun ein „gewisses Aufatmen“, weil der Standort doch erhalten bleibe, allerdings mit deutlich weniger Mitarbeitenden.

Unseriöses Unternehmenshandeln

Die Insolvenz in Kamp-Lintfort ziehe Folgen nach sich, die die Seriosität von BenQ und Siemens in Frage stellten, so Schneider. Schließlich blieben die Mitarbeitenden nach bis zu 30-prozentigen Lohn- und Gehaltskürzungen zur Rettung ihrer Arbeitsplätze nun auf entsprechend geringeren Unterhalts- und Hilfsansprüchen sitzen. Außerdem sei das angesparte Geld für die Vorruheständler verschwunden, kritisierte der Präses in seinem Bericht an die Synodalen.

Weiter beklagte der Präses ein stetiges Auseinanderdriften unserer Gesellschaft. „Armut potenziert sich, Reichtum auch.“ Als „bescheidenen Beitrag“ der Kirche beim wichtigen Thema Ausbildung nannte Schneider die Hilfe für 20 junge Menschen ohne Lehrstelle. Sie machen derzeit, vermittelt durch die rheinische Kirche, ein entlohntes Praktikum bei der Deutschen Post. Ihre Chance: ein anschließender Ausbildungsplatz im Zustelldienst.

Wohl der Kinder vorrangig

Stellung bezog der Präses auch zum Fall des getöteten zweijährigen Kevin aus Bremen. Dabei beklagte Schneider das offensichtliche Versagen der Behörden. Vor allem aber betonte er den Vorrang des Kindswohls vor dem Elternrecht. Kritisch setzte sich der Präses – auch angesichts des Hauptthemas Familie der diesjährigen Landessynode – mit dem Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen auseinander. Ihr Medienkonsum erreiche oftmals eine „Ablenkungsintensität“, die jegliche Erziehungs- und Bildungsbemühungen konterkariere. Und: „Leider sind auch die Eltern und Erziehenden viel zu häufig keine guten Vorbilder.“

Vor dem Hintergrund des Amoklaufs in einer Realschule in Emsdetten warf der Präses die Frage nach einem Verbot brutaler Computerspiele auf. Spiele, die vernichtende Gewalt als einziges Lebenskonzept bieten, müssten indiziert werden. Allerdings dürfe man es sich auch nicht zu leicht machen und nur Medien thematisieren. Tragödien wie die in Emsdetten beruhten auf einem Bündel von Ursachen: „unsagbare soziale Isolierung und Lieblosigkeit, fehlende Anerkennung und scheinbar fehlende Lebensperspektive“.

Auch das „große Entsetzen“ über die Folterung und den Tod eines jungen Häftlings in Siegburg griff der Präses auf. Hier beklagte der leitende Geistliche der Evangelischen Kirche im Rheinland unverantwortliche Personalkürzungen der öffentlichen Hand. Im Blick auf Justizvollzugsanstalten benannte Schneider außerdem die vom Land Nordrhein-Westfalen zu verantwortende Vakanz bei der Gefängnisseelsorge in Wuppertal als Missstand. „Wir werden alles daran setzen, ihn zu beheben.“

Gegen Aushöhlung der Sonntagsruhe

In seinem Präsesbericht bemängelte Schneider zudem das neue Ladenschlussgesetz von NRW. Die Ausnahmeregelungen zum Sonntag seien derart erweitert, dass man von einer „gefährlichen Aushöhlung“ des Sonntagsschutzes sprechen müsse. „Ich sehe in dem Gesetz einen weiteren Zugriff ökonomischen Denkens auf die Lebensräume der Menschen.“ Dabei bräuchten die Menschen gemeinsame Sonntagszeit für ihre Partnerschaften, Familien und Freundeskreise. Und auch für ihre kirchlichen Bindungen.

Aktive Sterbehilfe nicht gesetzlich freigeben

Der Deutsche Juristentag plädierte im September in Richtung Zulässigkeit aktiver Sterbehilfe. Grund genug für den Präses, eine differenzierten Blick zu wagen. Denn: Pauschale Antworten funktionierten nicht. Es gebe fließende Grenzen zwischen erlaubter passiver und verbotener aktiver Sterbehilfe. Letztlich lehne er eine gesetzliche Freigabe der aktiven Sterbehilfe ab und ermutige, „in der konkreten Situation gebunden an das eigene Gewissen und nach Maßgabe der Liebe zu entscheiden“.

Zwar sei Gott Herr über Anfang und Ende seiner Schöpfung und jeden Menschenlebens. Andererseits habe Gott den Menschen Verantwortung für die Schöpfung und damit auch für Anfang und Ende des menschlichen Lebens übertragen. Vordringliche Aufgabe der Kirche bleibe die pflegerische und seelsorgliche Betreuung Schwerstkranker und ihrer Angehöriger. Wichtig sei außerdem der Ausbau der palliativen, der schmerzlindernden Medizin.

Nahosterklärung verteidigt

In seinem Präsesbericht blickte Schneider auch in die Ferne. Es sei schmerzlich, dass die israelische und die amerikanische Regierung allein auf militärische Mittel setzten. Im Rückblick auf den Israel-Libanon-Krieg im vergangenen Sommer beklagte der Präses weiter, dass Hamas und Hisbollah im Schulterschluss mit den Regierungen Syriens und Irans das Existenzrecht Israels in Frage stellten. Außerdem wandte er sich gegen Kritik an der rheinischen Erklärung zum Nahost-Konflikt. In Stellungnahmen zu der Erklärung vom 24. Juli sei Israel als neo-kolonialistisch, imperialistisch, faschistisch, rassistisch und nazistisch bezeichnet worden. „Diese Kritik weise ich in aller Form zurück.“ Schließlich sei die Kritik zu pauschal. Außerdem gelte der rheinische Synodalbeschluss von 1980, wonach die „fortdauernde Existenz des jüdischen Volkes, seine Heimkehr in das Land der Verheißung und auch die Errichtung des Staates Israel Zeichen der Treue Gottes gegenüber seinem Volk sind“.

Multireligiöse Feiern

Im Gegensatz zum kategorischen Verbot des Kölner Erzbischof sprach sich Schneider für die grundsätzliche Möglichkeit von multireligiösen Feiern aus und bekräftigte damit die Position der EKD. Zwar könne es mit Muslimen keine interreligiösen Gebete geben, also kein gemeinsames Beten. Zulässig seien aber multireligiöse Gebete, sprich geistliche Feiern, in denen Menschen verschiedenen Glaubens ihre gemeinsamen Anliegen in ihrer jeweiligen Form nacheinander Gott zu Gehör bringen. Natürlich sollten Unterschiede nicht verwässert werden.

Multireligiöse Feiern dienten dem gesellschaftlichen Frieden. Das gelte vor allem für Orte, wo Menschen christlichen und muslimischen Glaubens zusammen leben, lernen und arbeiten. Also in Kindergarten und Schule, Betrieb und Stadtteil. „Und ganz besonders für Gedenkfeiern anlässlich von Unglücken und Katastrophen.“

Rheinische Beschlüsse zu Abendmahl und Ordination

Zu sprechen kam Präses Schneider auch auf frühere, vielfach kritisierte Beschlüsse der Landessynode – zu den Themen Abendmahl und Ordination. Der Beschluss 34 der Landessynode 2004 solle auf der Synode 2008 in eine abschließende Form gegossen werden, schlug der Präses vor. Die dieser Synode vorliegenden Materialien zu „Abendmahl und Kirchenzucht“ sollten dabei verwendet werden. Richtig an dem Beschluss von 2004 sei, dass der Ausschluss vom Abendmahl kein geeignetes Mittel der Kirchenzucht sei. Die Einladung zum Abendmahl setze die Taufe voraus, gelte aber ansonsten bedingungslos. Daran werde man bei aller notwendigen Modifizierung festhalten. Unaufgebbar sei auch das Instrument der Kirchenzucht, also die Möglichkeit der Kirche, zu bestimmter Lehre oder Verhalten von Kirchenmitgliedern „Nein“ zu sagen, so Schneider.

Kritik an den Ordinationsregeln in der rheinischen Kirche wies Schneider zurück. Seit mehr als 65 Jahren ordiniere die Landeskirche besonders befähigte und zugerüstete Prädikantinnen und Prädikanten (früher: Predigthelfer). Die „Laien“ brächten persönliche Qualifikation und weltläufige Lebens- und Berufserfahrungen in den Predigtdienst ein. Das bereichere die Kirche.

Evangelische Kirche im Rheinland stiftet Ehrenamtspreis

Schließlich kündigte der Präses die Stiftung eines Ehrenamtspreises an. Im Dezember soll er zum ersten Mal verliehen werden. Prämiert werden neben bewährtem ehrenamtlichem Engagement auch neuartige, kreative Formen, kündigte Schneider an. Mehr als 110.000 Menschen engagieren sich allein in der rheinischen Kirche ehrenamtlich. Und: „Unsere Kirche tut Einiges, um dieses Engagement zu würdigen“, sagte Präses Nikolaus Schneider, der gleichzeitig die Initiative von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zur Förderung ehrenamtlicher Arbeit in und für die Gesellschaft begrüßte.

 

Hinweis an die Redaktionen:

Den kompletten Präsesbericht finden Sie als Manuskript im Internet unter: http://www.ekir.de/ekir/42422_42399.php