Pressemitteilung

Presbyterien der rheinischen Kirche wählen am 24. Februar 2008

Wahlen in den Kirchengemeinden

  • Nr. 60 / 2007
  • 13.2.2007
  • 5508 Zeichen

Die Zahlen sind beachtlich: Fast 11.000 Männer und Frauen leiten die obersten Leitungsgremien der 797 Evangelischen Kirche im Rheinland, die Presbyterien. Ihre Aufgaben betreffen das gesamte Gemeindeleben. Im Rahmen der Kirchenordnung entscheiden zurzeit 9.428 nicht-theologische Presbyterinnen und Presbyter sowie gewählte beruflich Mitarbeitende zusammen mit 1.327 Pfarrerinnen und Pfarrern über alle religiösen, verwaltungstechnischen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten – z.B. über die Einstellung einer Erzieherin im Kindergarten, über die Renovierung eines Gemeindezentrums oder über neue Gestaltungsformen des Gottesdienstes. Auch über Sparmaßnahmen und strukturelle Veränderungen in der Kirchengemeinde, z.B. die Zusammenlegung von Verwaltungseinheiten oder Gemeinden, die Aufgabe von Immobilien, entscheiden die Presbyterien. Sie sind also die „Regierung“ der Gemeinde und nicht nur ihr „Parlament“.

In den Presbyterien haben alle, die Presbyterinnen und Presbyter, Theologinnen und Theologen sowie die gewählten beruflich Mitarbeitenden die gleichen Stimmrechte. Beruflich Mitarbeitende können allerdings nicht den Vorsitz im Presbyterium übernehmen, und sie können nicht als Kirchmeister oder als Abgeordnete in den Kreissynoden tätig werden.

Gewählt werden die Presbyterien für vier Jahre. Das Wahldatum für die nächste Wahl ist Sonntag, 24. Februar 2008. Im Rheinland darf wählen, wer Mitglied einer Kirchengemeinde und 16 Jahre alt oder konfirmiert ist und, falls dazu verpflichtet, zu den kirchlichen Abgaben beiträgt. Die Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteramt müssen mindestens 18 Jahre alt und „zur Leitung und zum Aufbau einer Kirchengemeinde geeignet“ sein, so das Presbyterwahlgesetz.

Die Landessynode, das oberste Leitungsgremium der rheinischen Kirche, hat im Januar 2007 einige weit reichende Änderungen des Presbyterwahlgesetzes beschlossen, die das Wahlgeschehen in den Gemeinden fördern und die Wahlbeteiligung erhöhen sollen. Neu ist die Verpflichtung, dass alle Gemeinden zum Auftakt der Wahl eine öffentliche Gemeindeversammlung abhalten müssen. Für die Presbyteriumswahlen 2008 muss sie bis spätestens 26. August 2007 erfolgt sein. Mit der Gemeindeversammlung beginnt die Kandidatensuche.

Eine weitere wichtige Änderung: Werden nicht genügend Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl gefunden, ist dies dem Kreissynodalvorstand, dem Leitungsgremium des Kirchenkreises, zu melden. Dieser kann eine Suchphase anordnen (zehn Werktage) oder die Wahl um bis zu einem Jahr verschieben. Das bestehende Presbyterium arbeitet im letzteren Fall weiter wie bisher, das später gewählte Presbyterium ist dann nur für drei Jahre gewählt. Der Kreissynodalvorstand kann aber auch beschließen, dass die nominierten Kandidatinnen und Kandidaten als gewählt gelten. Das war die bisherige Regelung: War die Zahl der Wahlvorschläge, d.h. der Kandidatinnen und Kandidaten, nicht größer war als die Zahl der zu besetzenden Plätze, galten die Vorgeschlagenen – nach einer Gemeindeversammlung – automatisch als „gewählt“. Eine Gemeindewahl fand dann nicht mehr statt – ein Sachverhalt, der bei den letzten Presbyteriumswahlen 2004 in fast 621 Wahlbezirken, d.h. 45 Prozent, gegeben war.

Bei den nächsten Wahlen ist Briefwahl grundsätzlich möglich. Wie bisher können Wahlberechtigte für sich die Briefwahl beantragen. Die Kirchengemeinden können aber ausnahmsweise bereits mit der Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen verschicken.

Wahlberechtigt sind in der rheinischen Kirche knapp 2,5 Millionen Kirchenmitglieder, davon 56 Prozent Frauen. Die Wahlbeteiligung lag im Jahr 2004 bei 10,4 Prozent, das waren 0,1 Prozent mehr als im Jahr 2000.

Nach den Wahlen am 24. Februar 2008 sind die ersten Einführungen der neu Gewählten zu Ostern 2008 möglich.

Weitere Informationen, z.B. eine Broschüre mit dem neuen Presbyterwahlgesetz und dem Terminplan sowie Angebote zur Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit für die Presbyteriumswahlen, werden den Kirchengemeinden voraussichtlich Ende Mai zur Verfügung stehen. Sie sind dann auch im Internet unter www.presbyteriumswahlen.de abrufbar. Im Internet wird auch am Wahlabend im Virtuellen Wahlstudio VIWA die erste repräsentative Erhebung der Wahlergebnisse veröffentlicht. Themenpakete und Tipps für die Wahlberichterstattung im Gemeindebrief wird auch der Medienverband der rheinischen Kirche unter www.gemeindebriefredaktion.de anbieten (Ende Mai).

Zum Vormerken: Für Vorsitzende und Mitglieder von Presbyterien und Vertrauensausschüssen ein Seminar mit dem Titel „Presbyteriumswahlen organisieren – Kandidatinnen und Kandidaten gewinnen“ an. Es findet am Samstag, 13. Oktober 2007, 930 bis 17 Uhr im Haus Landeskirchliche Dienste, Graf-Recke-Straße 209, 40237 Düsseldorf statt (Kosten: 20 Euro für Materialien und Verpflegung). Anmeldeschluss ist der 14. September 2007. Anmeldungen sind per Internet möglich unter www.ekir.de/go, dort „fortbildung“.

Wichtig: Dieses Seminar kann bei Bedarf auch in Kirchenkreisen und Regionen stattfinden. Interessierte wenden sich bitte an die Gemeindeberatung/Organi-sationsentwicklung – per E-Mail go@ekir.de oder per Telefon 0211/3610 – 241.