Pressemitteilung

Schulunterricht im Doppelpack: Evangelische Religionslehre und Latein

Pfarrerinnen und Pfarrer werden für das Fach Latein qualifiziert

  • Nr. Presemitteilung Nr. 52 / 2007
  • 1.2.2007
  • 2498 Zeichen

Evangelische Pfarrer können bald außer evangelischer Religionslehre auch Latein unterrichten. Das haben NRW-Schulministerium und Landeskirchen miteinander vereinbart. Pfarrerinnen und Pfarrer werden so qualifiziert, dass sie als ordentliche staatliche Lehrkräfte mit den Fächern Evangelische Religionslehre und Latein in den Schuldienst des Landes für Gymnasien und Gesamtschulen übernommen werden können. Damit will das Land dem Mangel an Lehrkräften besonders im Fach Latein abhelfen. Insgesamt durchlaufen die Ausbildung 30 Personen in zwei Durchgängen, die am heutigen Donnerstag (1. Februar) und am 1. August 2007 beginnen sollen.

Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) und die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW)können dazu jeweils sieben, die Lippische Landeskirche jeweils eine Person benennen.

Und so funktioniert die Qualifikation:

Phase I: Studium Latein und Erziehungswissenschaft

In der ersten Phase unterrichten die Theologen mit einer halben Lehrerstelle (13 Wochenstunden) evangelische Religion an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule. Daneben bereiten sie sich auf die erste staatliche Lehramtsprüfung im Fach Latein und Erziehungswissenschaft vor. Dazu wird für die 15 Personen eine besondere Studiengruppe eingerichtet. Den Abschluss bildet nach zwei Jahren die erste staatliche Lehramtsprüfung.

Während dieser Zeit bleiben die Pfarrerinnen und Pfarrer im Dienstverhältnis zur Kirche.

Phase II: Vorbereitungsdienst

In der zweiten Phase unterrichten die Pfarrerinnen und Pfarrer Latein und evangelische Religionslehre. Dieser Vorbereitungsdienst wird durch Anrechnung von Theologiestudium und Vikariat auf ein Jahr verkürzt und endet mit der zweiten staatlichen Lehramtsprüfung. Für diese Phase bewerben sich die Pfarrerinnen und Pfarrer um eine Stelle an einer Schule. Sie sind während dieser Zeit beim Land angestellt. Sie unterrichten mit 18 Wochenstunden die Fächer Latein und Religion. In der Regel werden sie auf dieser Stelle dann auch nach Abschluss der zweiten Lehramtsprüfung weiterbeschäftigt und in den Landesdienst übernommen.

Phase III: Übernahme in den Dienst des Landes

Nach der zweiten Lehramtsprüfung haben die Theologinnen und Theologen die Möglichkeit, sich beim Land NRW auf freie Stellen an Gymnasien und Gesamtschulen für das Lehramt in den Fächern Latein und evangelischer Religionslehre zu bewerben.