Pressemitteilung

Tarifabschluss für Kirche und Diakonie übernommen

Arbeitsrechtliche Schiedskommission hat entschieden:

  • 5.3.2002


Düsseldorf – Für ca. 140.000 Beschäftigte in Kirche und Diakonie innerhalb der drei Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe hat die Arbeitsrechtlichen Schiedskommission heute abend über die Höhe der Vergütungen für 2000 und 2001 entschieden. Sie hat beschlossen, den Tarifabschluss für den staatlichen Bereich zeit- und inhaltsgleich für die drei Landeskirchen und ihre Diakonischen Werke zu übernehmen. Das bedeutet:


Einmahlzahlungen vom 1. April bis Juli 2000 in Höhe von 100 Mark pro Monat,


lineare Erhöhung der Bezüge ab August 2000 um 2 Prozent und


lineare Erhöhung der Bezüge ab September 2001 um 2,4 Prozent.
Die Schiedskommission musste entscheiden, weil die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission über die Übernahme des Tarifergebnisses des öffentlichen Dienstes von den Diakonischen Werken und den Mitarbeiterverbänden nicht akzeptiert wurden. Diese Beschlüsse sahen wie im öffentlichen Dienst neben einer Einmalzahlung von 400 DM die Erhöhung der Bezüge um 2 % ab 1. August 2000 und um 2,4 % ab 1. September 2001 vor. Allerdings wurde die Erhöhung ab 1. September 2001 unter den Vorbehalt gestellt, dass bis dahin für Sozialstationen und bestimmte Arbeitsbereiche neue Vergütungsregelungen getroffen werden. Die Mitarbeiterverbände fordern eine uneingeschränkte Übernahme der diesjährigen Tarifrunde des öffentlichen Dienstes.


Die Übernahme ohne Vorbehalt wurde heute kurz vor 17.00 Uhr beschlossen. Die Schiedskommission ist paritätisch besetzt mit je fünf Dienstnehmern und Dienstgebern unter dem Vorsitz des unabhängigen Richters Harald Schliemann, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Erfurt.


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