Pressemitteilung

Greencard – ein irreführender Begriff

Erklärung der Kirchenleitung zu Asylrecht und Zuwanderung:

  • 25.3.2002

Düsseldorf – Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland hat am Wochenende eine Erklärung zur aktuellen Diskussion über Greencard, Zuwanderung und Asylrecht verabschiedet. Der Text hat folgenden Wortlaut:


 


In der Frage einer gezielten Anwerbung ausländischer Spezialisten für die Computerindustrie ist dringend für Klarheit zu sorgen. Angesichts globaler Kommunikation ist ein Austausch von Menschen über Grenzen und Kontinente hinweg (auch in den Bereichen der Wirtschaft ) unstrittig. Der Begriff Greencard ist in diesem Zusammenhang allerdings irreführend. In den USA ist damit der Status der „permanent residence“, also ein Daueraufenthalt, verbunden. In Deutschland will man die Computerspezialisten jedoch nur befristet auf den Arbeitsmarkt lassen und erwartet offenkundig, dass sie danach in ihre Heimat zurückkehren. Hinzu kommt:


 


1. Wer Menschen anwirbt und nur Arbeitskräfte meint, die nach Bedarf eingeladen und zurückgeschickt werden sollen, verkennt, dass ihre Familien, ihre Kultur und ihre Religion zu ihnen gehören.


 


2. Es ist nicht überprüft, ob sich unter den arbeitslosen Computerexperten in Deutschland oder den seit Mai 1997 vom Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Asylbewerbern und Flüchtlingen geeignete Fachleute in ausreichender Zahl finden lassen.


 


3. In Kauf genommen würden auch die möglicherweise negativen Folgen einer Abwerbung von Experten in deren Heimatländern.


 


4. Die laut gewordenen Forderungen nach einer Ausweitung von Spezialistenanwerbung für alle anderen Berufssparten zeigen, wo der eigentliche Mangel herrscht: in der unzureichenden Bildung und Ausbildung, für die auch die Betriebe selbst verantwortlich sind.


 


5. Die Ankündigung dieser Öffnung unseres Arbeitsmarktes hat bereits zu gefährlichen und unkontrollierten Reaktionen geführt. Die Forderung nach einem Einwanderungsgesetz wird mit dem Versuch verbunden, das individuelle Asylrecht abzuschaffen. Wer das Recht auf Asyl zur Disposition stellt, handelt gegen den Auftrag des Grundgesetzes. Es bleibt die Verpflichtung des Rechtsstaates, denen Beistand zu leisten, die aufgrund von Verfolgung an Leib und Leben bedroht sind.


 


6. Der Versuchung, die Frage der Zuwanderung von Menschen mit fremdenfeindlichen Kampagnen zu verknüpfen, dürfen die Parteien auch im Wahlkampf nicht erliegen.