Pressemitteilung

Abberufung Pfarrer Reuter beschlossen und Auflösung des Presbyteriums beantragt

Beschluss zur Evangelischen Kirchengemeinde Laar im Kirchenkreis Duisburg-Nord

  • 22.3.2002

Düsseldorf – Nach Abschluss der Ermittlungen hat das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland die Auflösung des Presbyteriums der Evangelischen Kirchengemeinde Laar im Kirchenkreis Duisburg-Nord bei der zuständigen Verwaltungskammer beantragt. Außerdem entschied das Landeskirchenamt, den vom Dienst beurlaubten Pfarrer der Kirchengemeinde, Dietrich Reuter, aus seiner Pfarrstelle abzuberufen.


Mit dem Antrag auf Abberufung folgt das Landeskirchenamt den einstimmigen Beschlüssen des Kreissynodalvorstandes des Kirchenkreises Duisburg-Nord vom 2. Dezember 1999 und des Bevollmächtigtenausschusses der Kirchengemeinde Laar vom 13. März 2000.


Seit den Auseinandersetzungen um den Ausschluss vom Abendmahl als Kirchenzuchtmaßnahme ist die Gemeinde Laar gespalten. Es haben sich zwei „Lager“ gebildet, deren Positionen unversöhnlich aufeinander prallen. Das Landeskirchenamt wirft Pfarrer Reuter vor, er habe sich in keinster Weise bemüht, die angespannte Situation in der Gemeinde und im Presbyterium zu beruhigen. Auch das Verhältnis zwischen Pfarrer und Kreissynodalvorstand bzw. Superintendent sei völlig zerrüttet. Ein gedeihliches Wirken in der Pfarrstelle erscheine ausgeschlossen.


Das Verfahren zur Auflösung des Presbyteriums wurde am 30. November 1999 eingeleitet, nachdem der Kreissynodalvorstand ein entsprechendes Votum abgegeben hat. Gleichzeitig wurde dem Presbyterium die Ausübung seines Amtes untersagt. Die Begründung lautete: fortwährender Verstoß gegen die Kirchenordnung.


Zur Vorgeschichte:


Am 20. Mai 1999 fasste das Presbyterium erstmals den Beschluss, zwei Gemeindeglieder wegen angeblich unchristlichen Lebenswandels vom Abendmahl auszuschließen. Dieser Beschluss wurde im August 1999 vom Landeskirchenamt aufgehoben. Am 21. November 1999 erneuerte das Laarer Presbyterium seinen Beschluss. Am 23. November 1999 reagierte das Landeskirchenamt mit einer erneuten Aufhebung des Beschlusses, der Beurlaubung von Pfarrer Reuter und des Presbyteriums sowie der Einleitung des Verfahrens zur Auflösung des Leitungsorgans. Die Entscheidungen des Landeskirchenamtes nahmen drei Presbyteriumsmitglieder zum Anlass, aus der Evangelischen Kirche auszutreten. Die Aufgaben des Presbyteriums werden seitdem von einem Bevollmächtigtenausschuss wahrgenommen, den der Kreissynodalvorstand berufen hat.