Pressemitteilung

Sektenbeauftragter setzte Beschwerde im Presserat durch

Rüge gegen „Bravo“:

  • 14.3.2002

Düsseldorf – Als Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze hat der Deutsche Presserat einen Beitrag gewertet, der am 16. September 1999 unter der Überschrift „Raper Edson – In den Fängen einer Sekte“ in der Jugendzeitschrift „Bravo“ erschienen ist. Darin geht es um die Geschichte eines jungen Rap-Stars aus Hamburg, der im Sommer 1999 fast vierzehn Tage verschwunden gewesen sein soll. Während dieser Zeit soll er sich in der evangelikal-pfingstlerisch geprägten Gruppierung „Aufwind“ in Köln aufgehalten haben. Im Zusammenhang ihrer Reportage hatte „Bravo“ ein Interview mit dem Sektenbeauftragten der Evangelischen Kirche im Rheinland, Joachim Keden, abgedruckt, das frei formuliert und nicht vom Interviewten autorisiert worden war. Keden hatte daraufhin beim Presserat Beschwerde eingelegt. 


Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates wertete die Veröffentlichung als Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex. Darin heißt es unter anderem, dass zur Veröffentlichung bestimmte Nachrichten mit der gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen sind. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Ausdrücklich kritisierte der Beschwerdeausschuss, dass die Redaktion das „Interview“ ohne Autorisierung veröffentlicht und nicht mit dem „Interviewten“ persönlich abgestimmt hat. Dies sei eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht. 


Der Presserat sprach gegen „Bravo“ eine Rüge aus und forderte die Zeitschrift auf, diese in der nächsten Ausgabe abzudrucken. Nach der Beschwerdeordnung des Presserates ist die Rüge – nach Hinweis und Missbilligung – die nachhaltigste Maßnahme bei Verstößen gegen den Pressekodex, in dem die berufsethischen Grundsätze für Presse- und Medien konkretisiert sind. Beim Presserat kann sich jeder über eventuelle Verletzungen publizistischer Grundsätze beschweren und prüfen lassen, ob die Beschwerden begründet sind. 
     


 


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