Pressemitteilung

Im „Ekirbuss“ gibt es wichtige Informationen für Sehbehinderte und Blinde

Neues Behindertenrecht:

  • 13.3.2002

Düsseldorf – Das Behindertenrecht in Deutschland ändert sich – mit dem Gleichheitsgrundsatz, wie er im Grundgesetz festgeschrieben ist, soll Ernst gemacht werden. Einen akustischen Überblick über wichtige Neuerungen für Blinde, Menschen mit Sehbehinderungen und ihre Familien bietet der „Ekirbuss „, ein Informationsangebot des Landespfarramtes für Blinden- und Sehbehindertenseelsorge.


Blindenseelsorger Holger Johansen wurden Mitschnitte des Düsseldorfer Kongresses mit dem Thema „Gleichstellungsgesetze – jetzt“ vom 20./21. Oktober dieses Jahres zur Verfügung gestellt, um die Informationen für den Ekirbuss aufzubereiten. Über 600 Teilnehmer und Teilnehmerinnen haben an dem Kongress teilgenommen.


Hier ein aktuelles Beispiel zu den gesetzlichen Neuerungen: Seit Oktober 2000 haben Menschen mit Behinderungen im Arbeitsprozess ein Recht darauf, eine Assistenz für die eigene Arbeit zu beantragen. Es muss nicht mehr im Einzelfall und jedes Jahr neu verhandelt werden. In den kommenden Monaten wird sich zeigen, wie sich die Umsetzung dieses Rechtes gestalten lässt.


Über die gesetzlichen Änderungen hinaus gibt es viele Ziele, die behinderte und nicht behinderte Menschen gemeinsam verfolgen sollten. „Barrierefreiheit“ in allen Bereichen der Gesellschaft erhöht beispielsweise nicht nur die Bewegungsfreiheit behinderter Menschen, Die Beseitigung von Stolperfallen verbessert die Lebensqualität aller. Ähnlich verhält es sich mit farblichen Markierungen, auf die behinderte Menschen angewiesen sind.


   www.ekirbuss.de