Pressemitteilung

Wie arbeitet die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland?

Von der Synodenvorlage bis zur Entscheidung – Kommunikation

  • Nr. 5/2009
  • 11.1.2009
  • 5796 Zeichen

Die Landessynode ist das oberste Leitungsgremium der rheinischen Kirche. Die derzeit 226 Synodalen aus den 40 Kirchenkreisen vertreten die 2,86 Millionen Protestantinnen und Protestanten aus 773 Kirchengemeinden, die zur rheinischen Kirche gehören. Die Landessynode tritt einmal im Jahr zusammen und entscheidet über Aufgaben, die alle Gemeinden, Kirchenkreise und landeskirchlichen Einrichtungen betreffen. Mit Zwei-Drittel-Mehrheit ist die Synode beschlussfähig.

Eröffnet wird die Landessynode mit einem Gottesdienst. Es folgt die Konstituierung im Saal des Dorint-Hotels in Bad Neuenahr. Zu später Stunde, um 21.30 Uhr, steht ein besonderer „Abend der Begegnung“ auf dem Programm: Dr. Stefan Flesch, Direktor des Landeskirchlichen Archivs, und Prof. Dr. Volkmar Wittmütz, Vorsitzender des Ausschusses für Kirchengeschichte und kirchliche Zeitgeschichte, bilanzieren mit Vortrag und Präsentation „60 Jahre Evangelische Kirche im Rheinland“. Am Montag Vormittag steht alljährlich der Präsesbericht im Mittelpunkt. Er ist nicht nur ein Rechenschaftsbericht über die Arbeit des vergangenen Jahres, sondern thematisiert auch theologische Grundsatzfragen und aktuelle politische Fragen.

Grundsatzfragen, Finanzen und Wahlen – presbyterial-synodal

Die Synode befasst sich in diesem Jahr u.a. intensiv mit dem Verhältnis von Christen und Muslimen und der zunehmenden Kinderarmut. Außerdem geht es um Kirchengesetze und -verordnungen, Finanz- und Besoldungsfragen, konzeptionelle Veränderungen in kirchlichen Arbeitsbereichen und Wahlen.

Zwischen den Plenarsitzungen, die öffentlich sind, geht es auf der Tagung nur scheinbar ruhig zu. Sendepause im Nachrichtenfluss? Nein, denn die Themen werden in nicht öffentlichen Ausschusssitzungen intensiv beraten. Diese Gremien überarbeiten die Beschlussvorlagen, die die Kirchenleitung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ausschüssen vor der Synodaltagung erstellt hat – synodal, d.h. gemeinschaftlich. Anschließend werden die Beschlussvorlagen im Plenum beraten.

Sparen als Dauerziel

Auch der landeskirchliche Haushalt wird von der Landessynode verabschiedet. Die Kirchensteuerhoheit liegt in der rheinischen Kirche in den Gemeinden. Der landeskirchliche Haushalt, den die Synode verabschiedet, wird über eine Umlage von künftig 10,13 Prozent des jährlichen Kirchensteueraufkommens finanziert. Da laut demografischer Prognose bis zum Jahr 2030 die Zahl der Gemeindemitglieder in der rheinischen Kirche auf zwei Millionen sinken wird, verfolgt die rheinische Kirche seit mehr als zehn Jahren einen kontinuierlichen Sparkurs – denn die Finanzkraft wird sich voraussichtlich bis 2030 halbieren. Bereits bis 2012 wird ein großes Einsparziel angestrebt – z.B. soll allein der landeskirchliche Haushalt um 20 Prozent reduziert werden. Zugleich muss auch in den Haushalten der Gemeinden gespart werden – auf welche Weise, verantworten die Gemeinden aber eigenständig vor Ort.

Kommunikative Geschäftsordnung

Die häufigsten Fragen an den Sitzungstagen lauten: Wann kommt die Tagesordnung? Wann wird über welche Synodenthemen entschieden? Offenheit für intensiven Austausch und faire Kommunikation, bei der alle zu Wort kommen, gehören zu den Grundsätzen der Beratungen. Wenn 226 Synodale sowie beratende Mitglieder und Gäste die Entscheidungsprozesse gestalten wollen, geht es nicht ohne Spielregeln. Deshalb ist die umfangreiche Kommunikationsarbeit der Synode nach einer Geschäftsordnung organisiert, die sie selbst verabschiedet hat.

Wann welche Themen auf die aktuelle Tagesordnung gesetzt werden, hängt entscheidend davon ab, wann die vorbereitenden Ausschüsse ihre Beschlussvorlagen fertiggestellt haben. Auch ist es möglich, dass Anträge vom Präsidium oder Anträge von Mitgliedern der Synode während der Tagung auf die Tagesordnung gesetzt werden. Solche zusätzlichen Eingaben werden vom Präses oder von der Präses, angekündigt und an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Die Tagesordnung jeder Sitzung wird vom Präses meistens am Schluss jeder Plenumssitzung für die folgende angesagt. Aber diese Mitteilungen haben vorläufigen Charakter. Die endgültige Tagesordnung wird erst zu Beginn der nächsten Plenumssitzung vom Präses oder von der Präses mitgeteilt.

Wie lange die einzelnen Tagesordnungen diskutiert werden, hängt vom Diskussionsbedarf der Synode ab. Viele Fragen werden in den sieben Synodalausschüssen beantwortet. Doch Nachfragen und Diskussionen gibt es auch im Plenum. Hier wird entschieden und abgestimmt, und es kommt auch Grundsätzliches zur Sprache. Die Geschäftsordnung gibt dem Kommunikationsgeschehen den notwendigen Rahmen. So heißt es z.B. in § 23: „Wer das Wort hat, darf nur von der oder dem Präses unterbrochen werden. Diese bzw. dieser hat Abschweifungen vom Gegenstand, bloße Wiederholungen von schon Gesagtem sowie das Ablesen von Reden tunlichst zu verhindern. Wird ein entsprechender Mahnruf nicht beachtet, so hat die oder der Präses die Landessynode zu fragen, ob sie die Rednerin oder den Redner länger hören will. Wird dies verneint, so hat die oder der Präses der Rednerin oder dem Redner das Wort zu entziehen.“ Wenn die Verhandlungen zu lange dauern, kann jede bzw. jeder Synodale einen Antrag auf Schluss der Rednerliste stellen. Unerledigtes kann vertagt, an einen oder mehrere Tagungsausschüsse oder an die Kirchenleitung verwiesen werden. Ist die Tagesordnung der letzten Sitzung erledigt, wird die Landessynode mit Rede und Gebet der oder des Präses geschlossen.