Pressemitteilung

Mitwirkung bei Personalangelegenheiten von Pfarrerinnen und Pfarrern erwünscht

Landessynode beschließt Pfarrvertretung

  • Nr. 49/2009
  • 18.1.2009
  • 1106 Zeichen

In der Evangelischen Kirche im Rheinland wird es künftig eine Pfarrvertretung geben, die Pfarrerinnen und Pfarrer für ihre Interessen in Anspruch nehmen können. Das hat die Landessynode mit einem entsprechenden Kirchengesetz verabschiedet. Bei Abberufung oder Versetzung in den Wartestand, vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand ohne Antrag, Entlassung ohne Antrag oder Ausscheiden aus dem Dienst haben Betroffene die Möglichkeit, die Pfarrvertretung zu beteiligen. In Disziplinarverfahren, Lehrbeanstandungsverfahren oder bei außerordentlichen Kündigungen von Angestellten-Verhältnissen wirkt die Pfarrvertretung nicht mit.

Die Pfarrvertretung setzt sich aus sieben Mitgliedern und je einem stellvertretenden Mitglied zusammen, die in sieben Wahlbezirken der rheinischen Kirche für die Dauer von vier Jahren gewählt werden. Das Amt wird unentgeltlich als Ehrenamt ausgeübt.

Außerdem wurde die Kirchenleitung beauftragt Vorschläge zu unterbreiten, wie die Interessen der anderen Theologen und Theologen angemessen vertreten werden können.