Pressemitteilung

Einordnung in das Besoldungsrecht schließt Gerechtigkeitslücke

Grundsatzentscheidung für Eingetragene Lebenspartnerschaften

  • Nr. Pressemitteilung 43/2009
  • 16.1.2009
  • 1387 Zeichen

Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten in eingetragenen Lebenspartnerschaften werden im Besoldungs- und Versorgungsrecht der Evangelischen Kirche im Rheinland dieselben Rechte zugestanden werden wie Ehepaaren, Witwen und Witwern. Das entschied die Landessynode heute Vormittag. Kirchenbedienstete in eingetragenen Lebenspartnerschaften haben damit dieselben Ansprüche auf Ortszuschlag (Ehegattenanteil) und Hinterbliebenenrenten wie Ehepaare und sind mit privat-rechtlich Beschäftigten der Kirche in eingetragenen Lebenspartnerschaften gleichgestellt.

Damit weicht die rheinische Kirche vom Besoldungs- und Versorgungsrechtrecht des Landes NRW und anderer Landeskirchen ab. Im Vordergrund der Entscheidung stand eine Grundsatzfrage, denn faktisch geht es um zurzeit lediglich zwölf Fälle eingetragener Lebenspartnerschaften in der rheinischen Kirche und Mehrkosten von 19.740 Euro pro Jahr.

In der Begründung wird betont, dass die Diskussion um die ethische Beurteilung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit dieser Entscheidung nicht fortgesetzt werden soll. Die Neuregelung impliziere auch nicht die „Gleichordnung“ von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, vollziehe aber die „Einordnung“ der eingetragenen Lebenspartnerschaften in das System des Besoldungs- und Versorgungsrechts der Evangelischen Kirche im Rheinland.