Pressemitteilung

Mit Besonnenheit ins neue Haushaltsjahr: Strukturveränderungen wirken positiv

Trotz steigender Kosten und geringeren Einnahmen

  • Nr. 30/2009
  • 15.1.2009
  • 5356 Zeichen

Achtung, Sperrfrist: Donnerstag, 15. Januar 2009, Beginn des Vortrags!
Es gilt das gesprochene Wort!

Wie hat die Evangelische Kirche im Rheinland bisher die Finanzkrise, die im Herbst 2008 begonnen hat, überstanden? Oberkirchenrat Georg Immel beantwortete diese Frage in seinem Finanzbericht überraschend knapp und deutlich: „Zufriedenstellend, denn die Kirchen finanzieren sich nicht aus Erträgen ihres angelegten Vermögens, sondern weitestgehend aus den Steuern, die ihre Mitglieder ihnen für ihre Arbeit zahlen.“ Und: „Echte Verluste haben wir nicht zu verzeichnen.“ Zwar benötige die Kirche Rücklagen und eine gute Verzinsung, um eingegangene Verpflichtungen finanzieren zu können. Die Geldanlagen seien jedoch dem ethischen Investment verpflichtet (Stichwort: Nachhaltigkeitsfilter bzw. Oekom Research). Um das Risiko gering zu halten, würden außerdem Anlagerichtlinien eingehalten, die noch strenger seien als die Anlagerichtlinien der Lebensversicherer. Eine Kapitalanlage in Aktien sei in maximal neun Prozent der Rücklagen möglich.

Immel erläuterte im Einzelnen den Zusammenhang von Kirchensteueraufkommen (Verteilungsbeitrag), Preisindex, Personalentwicklung und Entwicklung des Mitgliederbestands. Das Ergebnis: Realer Steuerzuwachs in den Jahren 1975 bis 1999, aber zugleich Rückgang der Kaufkraft und zusätzliche Belastung durch hohe Beiträge an die Versorgungskasse (allein im Jahr 2008: 44 Millionen Euro). Wie passt das zusammen? Der Finanzdezernent verwies nachdrücklich auf die umfangreichen Strukturveränderungen auf allen Ebenen der Landeskirche und ihre kompensatorische Wirkung.

In seiner Gesamtschau führten im Herbst vergangenen Jahres, trotz aller Unkalkulierbarkeit, folgende Parameter zu einem geschätzten Aufkommen von 549,7 Millionen Euro Kirchensteuereinnahmen für das Jahr 2009 (statt, wie für 2008 geschätzt, 600 Millionen Euro): Auswirkungen der Abgeltungssteuer mit einem Minus von ca. drei Prozent (= ca. 22,2 Millionen Euro), Ausfälle durch die Wiedereinführung der Pendlerpauschale (mindestens 25 Millionen Euro). Nachdem nun die Ergebnisse des zweiten Konjunkturprogramms bekannt sind, wird aber selbst diese niedrige Einnahmeerwartung nicht mehr zu halten sein.

Vor diesem Hintergrund sehen die wesentlichen Veränderungen im landeskirchlichen Haushalt 2009 folgendermaßen aus: Die Ausgaben für die Schulen und Internate der rheinischen Kirche steigen, trotz Einspareffekten, wegen der erstmals eingestellten „Substanzerhaltungspauschale“ für den Gebäudebestand. Der Beitrag an die Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe erhöht sich, jedoch fast ausschließlich durch deren Beteiligung an der Versorgungssicherung. Zusätzliche Kosten verursacht eine Qualifizierungsmaßnahme evangelischer Theologinnen und Theologen für den Beruf der Lateinlehrerin bzw. -lehrers. Es handelt sich um ein Modellprojekt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in NRW, an dem sich zurzeit elf Personen beteiligen. Die Aufwendungen für das Landeskirchenamt steigen durch höhere Personalkosten, nicht durch Stellenerweiterungen. Die Internet-arbeitsstelle erhält einmalig mehr Geld für einen Relaunch des Kirchenportals www.ekir.de, ebenso das „Calvinjahr 2009“.

Geringer werden andererseits die Kosten für die Kirchliche Hochschule, die Vikarinnen und Vikare, die „Notstände europäischer Partnerkirchen“ (durch bessere Koordinierung der Projektförderung), die kirchliche Pressearbeit (durch Einstellung SONNTAGSGRUSS im Saarland und Erstellung eines Beihefters zu chrismon plus rheinland). Die Reduzierung der Kirchensteuereinnahmen führt wegen der prozentualen Anbindung zu einer Kostensenkung für die Versorgungssicherung. Durch Reduzierung der Pfarrstellen gehen auch die Kosten der Pfarrbesoldung und des Altersteildienstes zurück.

Insgesamt steigen die Ausgaben im landeskirchlichen Haushalt um ca. 620.000 Euro gegenüber 2008 auf 83,1 Millionen Euro.

 

Stichwort: Substanzerhaltungspauschale

Sie ist Bestandteil des Neuen Kirchlichen Finanzwesens bzw. der Verwaltungs-ordnung der rheinischen Kirche, die seit dem 1. Januar 2009 Gültigkeit hat. Ein Ziel der Neuregelung ist es, dass die jeweiligen Träger ihre Gebäudestruktur analysieren und ein langfristiges Instrument der „Substanzserhaltung“ entwickeln. Mit der Pauschale wird festgelegt, wie viel Geld Gemeinden, aber auch Kirchenkreise und landeskirchliche Einrichtungen für den Erhalt und die Sanierung ihrer Gebäude zurücklegen müssen. Berechnung und Festlegung der Höhe wurden von einer Arbeitsgruppe bei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erarbeitet. Die Pauschale knüpft an den Feuerversicherungswert von Immobilien an, was u.a. zu ständig steigenden Beträgen führt. Außerdem fließt die Bemessung der Nutzungsdauer eines Gebäudes in die Berechnung ein. Für Schulen ist die Pauschale hoch, da ihre Nutzungszeit auf 25 Jahre festgelegt ist. Für die kirchlichen Schulen und Internate muss die rheinische Kirche künftig deshalb jährlich doppelt so viel Geld als Pauschale zurücklegen wie bisher.