Pressemitteilung

Kindertageseinrichtungen: Experte fordert Nachbesserungen bei „KiBiz“

Oberkirchenrat Klaus Eberl kritisiert Qualitätseinbußen

  • Nr. 199/2009
  • 1.12.2009
  • 2146 Zeichen

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Beim nordrhein-westfälischen Kinderbildungsgesetz – kurz: KiBiz – sieht Oberkirchenrat Klaus Eberl nach wie vor Nachbesserungsbedarf. „Mit Blick auf die Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung hat das KiBiz, das vor einem Jahr in Kraft getreten ist, wenig gebracht“, sagte der Leiter der Abteilung Bildung der Evangelischen Kirche im Rheinland am Montagabend am Rande des Jahrespresseabends seiner Kirche: „Da hilft es auch nicht, dass der zuständige Familienminister das Gesetz lobt. Ich sehe mehr Schatten als Licht.“ Die rheinische Landeskirche vertritt in Nordrhein-Westfalen rund 400 Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft von evangelischen Kirchengemeinden.


Das mit KiBiz eingeführte System der Kindpauschalen belohne nicht diejenigen Träger, die durch Freistellungen von Leitungen, durch verstärkte Fortbildungsmaßnahmen, durch Bildungsprojekte oder durch Zertifizierung die Qualität ihrer Einrichtungen zugunsten der Kinder verbesserten, bemängelt der Bildungsexperte. „Auch muss sich noch erweisen, ob die durch die Pauschalen zu gewährleistende Refinanzierung ausreicht“, so Oberkirchenrat Eberl: „Bislang jedenfalls sieht es nicht so aus.“ Die Entscheidungsfreiheit und Planungssicherheit der Träger seien durch das Gesetz eingeschränkt worden, „und die Risiken wurden einseitig zu deren Ungunsten umverteilt“. Der Theologe stellt fest: „Nun müssen die Erzieherinnen und Erzieher mehr Verwaltungsarbeiten tun, statt für die Kinder da sein zu können. Vor allem die Leitungen der Einrichtungen sehen sich einem überzogenen Regelungs- und Abstimmungsbedarf ausgesetzt, der auf der Ebene der Kommunen entstanden ist. Das kostet Zeit – Zeit, die bei der pädagogischen Arbeit fehlt“, sagte er.


Auch wenn die mit KiBiz verbundene Idee der Familienzentren zu begrüßen sei, gibt es nach Einschätzung Eberls „noch immer viele ungelöste Detailfragen. An entscheiden Stellen muss das Gesetz nachgebessert werden“.