Pressemitteilung

Kirchen und Diakonie weisen Streikdrohungen zurück

„Offener Bruch des kirchlichen Rechtes“

  • Nr. 86/2009
  • 4.5.2009
  • 1731 Zeichen

Bielefeld/Düsseldorf/Detmold. Die evangelischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen und ihre Diakonie weisen Streikdrohungen der Gewerkschaft ver.di mit Nachdruck zurück. Das gilt auch für die Forderung an diakonische Einrichtungen, über Haustarifverträge zu verhandeln.

Solche Verhandlungen wären „ein offener Bruch des kirchlichen Rechtes“, schreiben die Juristischen Vizepräsidenten der Evangelischen Kirche von Westfalen, Klaus Winterhoff, und der Evangelischen Kirche im Rheinland, Christian Drägert, an das ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke in Berlin. Auch Arbeitskampfmaßnahmen, um die Forderung durchzusetzen, „wären rechtswidrig“, so Winterhoff.

Die Tarife in Kirche und Diakonie werden nach geltendem Kirchenrecht durch paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Kommissionen ausgehandelt. Wenn hier keine Einigung zustande kommt, wird die Arbeitsrechtliche Schiedskommission aktiv, deren Spruch für alle Beteiligten bindend ist. Dieser sogenannte Dritte Weg stehe nicht zur Disposition, erklärt der Vorstand der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, Günther Barenhoff. Auch die Gewerkschaft ver.di ist eingeladen, in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen mitzuwirken, hat dies aber bisher immer abgelehnt.

Die Vizepräses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Petra Bosse-Huber, fordert die Dienstleistungsgewerkschaft auf, das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen zu respektieren. Andernfalls würde das Verhältnis zwischen Kirche, Diakonie und Gewerkschaft belastet.

Diese Presseinformation wird gleichzeitig verschickt von den evangelischen Kirchen und dem Diakonischen Werk Rheinland/Westfalen/Lippe.