Pressemitteilung

Präses Nikolaus Schneider legt erstmals seinen Bericht vor

Landessynode tagt vom 11. bis 16. Januar in Bad Neuenahr:

  • 8.1.2004


Bei der 53. Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland, die vom kommenden Sonntag, 11. Januar 2004, bis Freitag, 16. Januar 2004, in Bad Neuenahr stattfindet, wird der erste Präses-Bericht von Nikolaus Schneider als oberster Vertreter von rund drei Millionen Protestantinnen und Protestanten zwischen Emmerich und Saarbrücken mit Spannung erwartet. Dabei wird der 56-jährige Theologe, der das Präsesamt am 27. April 2003 von Manfred Kock übernommen hatte, nicht nur einen Rückblick auf das kirchliche Leben des abgelaufenen Jahres geben, sondern auch zu spirituellen, theologischen, sozialen, gesellschaftlichen und politischen Fragen der Menschen Stellung nehmen. Traditionsgemäß stellt der rheinische Präses seinen „Bericht über die für die Kirche bedeutsamen Ereignisse“ den 244 Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und Kirchenkreise, die die Evangelische Kirche im Rheinland leiten, am Montag vormittag zur Aussprache.


„Darf die Kirche vom Mahl des Herrn ausschließen?“ lautet der Titel einer umfangreichen theologischen Ausarbeitung, über die die Synodalen bei der Tagung diskutieren werden. Diese Stellungnahme des Ständigen Theologischen Ausschusses der zweitgrößten evangelischen Landeskirche in Deutschland ist erarbeitet worden, um die Streichung der „Kirchenzucht“-Paragraphen im Jahr 1996, mit denen bis dahin Menschen vom Abendmahl ausgeschlossen werden konnten, noch einmal theologisch an den Aussagen der Heiligen Schrift zu überprüfen. Angesichts der Erfahrungen mit geschwisterlicher Gastfreundschaft beim Ökumenischen Kirchentag in Berlin im vergangenen Jahr kann die theologische Ausarbeitung sicher auch als Beitrag zu Verdeutlichung des Abendmahl-Verständnisses in der rheinischen Kirche verstanden werden: So gehört es zu den Kernaussagen, dass Christus selbst der Gastgeber und Herr seines Tisches ist. Seine Einladung ist offen und bedingungslos, weil es beim Abendmahl im Kern um Vergebung geht. Und schließlich: Wird die Stelle des „unsichtbaren auferstandenen Gastgebers“ durch Menschen vertreten, so handelt es sich nicht um Instanzen, Ämter oder Priester, die das Heilige verwalten oder sperren, sondern um Gäste, die den eigentlichen Gastgeber vertreten – und diese können andere Gäste nicht vom Mahl des Herrn ausschließen. Kirchenzucht, so die Vorlage, könne nicht durch den Ausschluss vom Abendmahl geschehen. Man solle aber darüber nachdenken, ob nicht die kirchlichen Mitgliedschaftsrechte ruhen müssten, wenn sich eine Gemeindeglied evangeliumswidrig verhält.


 


Wenn die Landessynode zu ihrer sechstägigen Tagung zusammenkommt, dann geht es in vielen Tagesordnungspunkten auch darum, wie die rheinische Kirche angesichts sich verändernder Rahmenbedingungen in Zukunft ihrem biblisch begründeten Auftrag in Seelsorge und Verkündigung gerecht bleibt. So werden die Synodalen aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und den beiden hessischen Kirchenkreisen unter anderem über die Frage beraten, ob die 46 Superintendentinnen und Superintendenten ihren bislang neben dem Gemeindepfarramt nebenamtlichen Dienst in der Leitung der Kirchenkreise künftig auch hauptamtlich ausüben können. Außerdem stehen Verkleinerungen von Presbyterien, Kreissynoden und der Landessynode zur Debatte. Überdies wird die Synode über die Finanzen der Kirche und über zahlreiche Anträge aus den Kreissynoden beraten.


Die Tagung der Landessynode beginnt am Sonntag, 11. Januar 2004, um 17 Uhr mit einem Gottesdienst in der Martin-Luther-Kirche in Bad Neuenahr. Die Predigt hält Präses Nikolaus Schneider.


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Hinweis an die Redaktionen:


Liebe Kolleginnen und Kollegen,


mit Post vom 17. Dezember 2003 haben wir Sie zur Berichterstattung über die diesjährige Landessynode herzlich eingeladen. Sollten Sie sich bislang noch nicht akkreditiert haben, bitten wir Sie, dies kurzfristig nachzuholen. Die entsprechenden Unterlagen senden wir Ihnen gerne bei Bedarf noch einmal zu. Anruf (0211/4562-373) oder Mail (pressestelle@ekir.de) genügen!


Folgende Termine sind – erfahrungsgemäß – für Sie von besonderer Bedeutung:



  • Am Montag, 12. Januar 2004, wird Präses Nikolaus Schneider am Vormittag (Beginn voraussichtlich 11 Uhr) im Plenum – erstmalig – seinen „Bericht über die für die Kirche bedeutsamen Ereignisse“ abgeben.


  • In der Eröffnungs-Pressekonferenz am Montag, 12. Januar 2004, 13.30 Uhr, in der auch auf weitere Themen eingegangen wird, haben Sie die Gelegenheit zu Fragen an Präses Schneider.


  • Die Pressestelle der Landessynode lädt Sie am Mittwoch, 14. Januar 2004, um 11 Uhr zu einem Brunch in lockerer Runde – jenseits von Block und Band – ein.


  • Am Mittwoch, 14. Januar 2004, gibt es auch für Sie die Gelegenheit, an einer Begegnung mit den Gästen aus der Ökumene teilzunehmen. Das Treffen, zu dem u.a. Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen aus Namibia, Frankreich, Italien, Polen und von den Philippinen erwartet werden, findet um 13 Uhr statt.



  • Die Abschluss-Pressekonferenz findet am Freitag, 16. Januar 2004, 13.30 Uhr, statt. Dabei stehen Ihnen der Präses und die übrigen hauptamtlichen Mitglieder der Kirchenleitung als Gesprächspartnerinnen und –partner Rede und Antwort.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen seitens der Pressestelle gerne zur Verfügung.


 


Jens Peter Iven


(Pressesprecher)