Pressemitteilung

Keine Hauptamtlichkeit, aber Entlastung

Zu viele Aufgaben für Superintendentinnen und Superintendenten:

  • 15.1.2004


Die Debatte um ein innerkirchlich brisantes Thema stand im Mittelpunkt des Donnerstagvormittags im Plenum der Synode: Soll es zukünftig in der rheinischen Kirche auch hauptamtliche Superintendentinnen und Superintendenten geben können? Bislang wird dieser Dienst für die Leitung eines Kirchenkreises nur nebenamtlich neben dem Gemeindepfarramt ausgeübt. Unumstritten blieb in der Beratung die Feststellung, dass sich der Aufgabenkatalog für die Superintendentinnen und Superintendenten in den letzten Jahren erheblich erweitert hat. So müssen z.B. Repräsentationsaufgaben und Kontaktpflege mit Personen des öffentlichen Lebens wesentlich intensiver gepflegt werden als früher, um Aufgaben der evangelische Kirche in Gesellschaft und Politik zu repräsentieren und umzusetzen. Auch Personalführung und seelsorgliche Begleitung werden immer umfangreicher.


In der lebhaften Aussprache wurden sehr unterschiedliche Meinungen ausgetauscht. Ja, die Hauptamtlichkeit für die Kirchenkreise sei angesichts der Aufgabenfülle unbedingt erforderlich. Sie solle allen Kirchenkreisen ermöglicht werden, die das wünschen. Nein, die Hauptamtlichkeit könne dazu führen, dass der Superintendent bzw. die Superintendentin in der Leitung des Kirchenkreises nicht mehr primus bzw. prima unter pares sei, sondern nur noch „Chef“ bzw. „Chefin“ der anderen Pfarrerinnen und Pfarrer. Die Gemeindebindung könne verloren gehen. Es sei fatal, den Superintendenten bzw. die Superintendentin von den Quellen der praktischen Gemeindearbeit abzuschneiden. Es gebe Alternativen, z.B. die Einrichtung von Entlastungspfarrstellen oder Delegationsmöglichkeiten. Und schließlich: Es müsse „eine geordnete Lösung“ gefunden werden, die für alle tragbar ist.


Im Vorfeld der Synode hatte sich bei Umfragen in den Gemeinden, Kirchenkreisen und Ausschüssen keine eindeutige Mehrheit für die Ermöglichung der Hauptamtlichkeit abgezeichnet. Von den 813 Kirchengemeinden hatten z.B. bis Ende letzten Jahres 608 Kirchengemeinden ihr Votum zurückgemeldet – davon 56,6 Pro-zent mit einem „Pro“ für die Hauptamtlichkeit. Dieser Trend verstärkte sich heute vormittag in der Abstimmung nicht. Es stimmten 117 Synodale für die Ermöglichung, 99 Synodale waren dagegen (drei Enthaltungen).


Die Hauptamtlichkeit ist damit vom Tisch. Aber in der Zukunft soll nicht alles beim Alten bleiben. Es soll umgehend geprüft werden, wie z.B. Entlastungspfarrstellen eingerichtet und finanziert werden können.


Stichwort Superintendentin bzw. Superintendent


Amtsbezeichnung der bzw. des Vorsitzenden einer Kreissynode und ihres Kreis-synodalvorstandes. Der Kirchenkreis ist die mittlere der drei Organisationsebenen in der rheinischen Kirche zwischen Gemeinde und Landeskirche, der Kreissynodalvorstand das Leitungsgremium. Superintendentinnen und Superintendenten tragen Verantwortung für die Leitung des Kirchenkreises, sind Sprecherinnen bzw. Sprecher der Kreissynoden, von denen sie für acht Jahre als Vertrauenspersonen gewählt werden.


Ihre Hauptaufgaben, die sie neben ihrem Gemeindepfarramt ausüben, sind: Leitende Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem Kreissynodalvorstand, Ordination von Pfarrerinnen und Pfarrern, Leitung der Pfarrwahlen, Einführung in die Pfarrstellen, Konfliktberatung der Kirchengemeinden, Dienstaufsicht über kirchliche Amtsträgerinnen und –träger und Gremien, Seelsorge und Beratung von Theologinnen und Theologen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Einberufung von Konferenzen, Konventen und Sitzungen sowie die Ausführung von Beschlüssen und andere organisatorische, verwaltende und repräsentative Aufgaben.