Pressemitteilung

Brückenschlag für Härtefälle

Kirche für Ausbildung

  • 6.9.2004


Durch die „Aktion 7×7 – Kirche für Ausbildung“, die von der rheinischen Landeskirche im vergangenen Jahr gestartet wurde, konnten 70 junge Leute einen Ausbildungsplatz in kirchlichen Einrichtungen und der Kirche nahe stehenden Betrieben erhalten. Im Nachgang zur „Aktion 7×7“ stellt die Evangelische Kirche im Rheinland noch einmal 100.000 Euro zur Verfügung, um in Härtefällen einer begrenzten Zahl von jungen Menschen zusätzlich die Chance auf eine Ausbildung zu ermöglichen.


Die Kirchenkreise in den sieben Bezirken der Bundesagentur für Arbeit Duisburg (Kirchenkreise: Duisburg, Moers, Dinslaken), Oberhausen (Kirchenkreise: Oberhausen, An der Ruhr), Essen (Kirchenkreise: Essen-Nord, -Süd, -Mitte, Stadtkirchenverband), Wuppertal (Kirchenkreise: Barmen, Elberfeld, Niederberg), Solingen (Kirchenkreise: Solingen, Lennep), Neuwied (Kirchenkreise: Wied, Altenkirchen) und Saarbrücken (Kirchenkreise: Saarbrücken, Ottweiler, Völklingen) liegen in Regionen mit besonders angespannter Ausbildungsmarksituation. Für jeden der sieben Agenturbezirke sind für einen dreijährigen Zeitraum folgende Förderbeiträge vorgesehen:




  • im Jahr 2004: 7.000 Euro

  • im Jahr 2005: 4.200 Euro

  • im Jahr 2006: 2.800 Euro.


Gefördert werden können zusätzliche Ausbildungsplätze in kirchlichen Einrichtungen oder in der Kirche nahe stehenden Betrieben. Voraussetzung ist, dass von anderer Seite ebenfalls eine Förderung erfolgt, z.B. über öffentliche Fördergelder, Spenden oder Beiträge von Kirchengemeinden oder des Kirchenkreises. Nicht jeder Ausbildungsplatz kann gefördert werden. Es müssen besondere Härtefälle vorliegen, für die vor Ort eine Patenschaft vereinbart wird. Für einzelne Fördermaßnahmen ist ein Höchstbetrag von 10.000 Euro im ersten Jahr, 5.000 Euro im zweiten Jahr und 2.000 Euro im dritten Jahr festgelegt, die in drei Raten, jeweils zu Beginn des ersten, zweiten und dritten Ausbildungsjahres zur Auszahlung kommen.


Die genannten Kirchenkreise können die Förderung formlos beantragen. Dem Antrag sind der Vertrag zwischen dem Kirchenkreis und der Ausbildungsstätte über die Modalitäten der Förderung und der Vertrag zwischen Ausbildungsstätte und der bzw. dem Auszubildenden hinzuzufügen. Die Anträge können gestellt werden bei:


Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland
Nikolaus Immer
Telefon (0211) 6398 – 251
Fax (0211) 6398 – 299
E-Mail nimmer@dw-rheinland.de


Weitere Informationen erteilt auch

Amt für Sozialethik, KDA und Ökologie der Evangelischen Kirche im Rheinland
Brigitte Jäger
Telefon (0211) 4562 – 684
Fax (0211) 4562 – 693
E-Mail brigitte.jaeger@ekir-lka.de