Pressemitteilung

Außerordentliche Landessynode tagt am kommenden Samstag in Hilden

Rheinische Synodale beraten über die Finanzlage der Kirche

  • Nr. 157/2013
  • 20.11.2013
  • 3443 Zeichen

Die Abgeordneten der 38 Kirchenkreise der Evangelischen Kirche im Rheinland versammeln sich kommenden Samstag, 23. November 2013, zur außerordentlichen Tagung der Landessynode in Hilden (siehe auch Medieneinladung Nr. 149/2013 vom 30. Oktober). Das Präsidium der Landessynode – also die Kirchenleitung – hat zu der außerplanmäßigen Zusammenkunft des obersten Leitungsgremiums der rheinischen Kirche eingeladen, um mit den Synodalen über strukturelle Veränderungen bis zum Jahr 2018 zu diskutieren. Die Landessynode tagt im Evangelischen Schulzentrum Hilden, Gerresheimer Straße 74, 40721 Hilden. Sie beginnt um 10 Uhr mit einem Gottesdienst in der Aula und wird um 11.15 Uhr mit der Plenarsitzung in der Sporthalle auf dem Gelände fortgesetzt. Die Synode tagt öffentlich. Interessierte können den Verlauf also vor Ort oder auch per Videostream auf www.ekir.de/landessynode verfolgen.

Anlass für die außerordentliche Landessynode ist die Finanzlage der Kirche, die nach einer Neubewertung der vorliegenden Zahlen durch die Kirchenleitung mehr Einsparungen auf landeskirchlicher Ebene als bisher kalkuliert in noch kürzerer Zeit notwendig macht. Es ist geplant, dass auf landeskirchlicher Ebene – das heißt im Haushalt der Landeskirche – bis zum Jahr 2018 insgesamt 35 Prozent eingespart werden müssen. Konkret bedeutet dies für den Haushalt der Landeskirche, der weitgehend durch eine Umlage der 739 Gemeinden finanziert wird, dass rund 20 Millionen Euro strukturell gekürzt werden müssen. Bislang gingen die Planungen von etwa 8 Millionen Euro bis zum Jahr 2023 aus.

Mit der außerordentlichen Tagung der Landessynode sollen der Beratungsprozess über Schwerpunktsetzungen auf landeskirchlicher Ebene begonnen und Verabredungen über dessen Verfahrensformen und Arbeitsweisen getroffen werden. Konkrete Sparbeschlüsse sind auf dieser Tagung nicht vorgesehen. Mit solchen konkreten Vorschlägen wird sich die Landessynode erst ab dem 16. Januar 2014 bei ihrer ordentlichen Tagung in Bad Neuenahr beschäftigen.

Kirchengemeinden und Kirchenkreise nicht unmittelbar betroffen

Kirchengemeinden und Kirchenkreise sind von diesen Sparplänen auf der Ebene der Landeskirche nicht unmittelbar betroffen, da sie ihre Haushalte selbst verantworten und entsprechend den je eigenen Gegebenheiten über ihre Finanzen und eventuell notwendige Sparmaßnahmen selbst entscheiden. Die Kirchensteuerhoheit liegt in der rheinischen Kirche bei den Gemeinden. Übergeordnete Aufgaben beispielsweise der EKD oder Landeskirche werden von den Gemeinden per Umlage finanziert.

Zu der Tagung der Landessynode in Hilden sind 214 stimmberechtigte Vertreterinnen und Vertreter der Kirchenkreise zwischen Emmerich und Saarbrücken eingeladen. Zudem werden zahlreiche Mitglieder mit beratender Stimme und Gäste an der Tagung im Evangelischen Schulzentrum teilnehmen.

Der Ablaufplan sowie die zur Diskussion und Abstimmung stehenden Drucksachen stehen unter www.ekir.de/landessynode in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung.

Hinweis an die Redaktionen: Die Pressestelle ist am Tag der außerordentlichen Landessynode unter der Rufnummer 0172/2603373 oder über die vertraute E-Mail-Adresse pressestelle@ekir.de in Hilden erreichbar.